Kann doch nicht sein: Kosten (Eigenanteil) für zahnärztliche Behandlung von zwei verschiedenen Zusatzversicherungen begleichen lassen ist verboten?

5 Antworten

Ist es nicht so, dass es mir völlig frei steht, mehrere Versicherungen in Anspruch zu nehmen weil ich nicht einen Teil sondern alles, also 881.- Euro ausbezahlt haben will?

Theoretisch ja.

Es wird aber beim Antrag i.d.R. abgefragt, ob woanders schon eine gleichartige Versicherung besteht, diese Frage ist wahrheitsgemäß zu beantworten.

Auch hilft ein Blick in die Bedingungen der jeweilien Tarife.

Inwiefern sehen die Versicherungen da eine Bereicherung ?

Das kommt drauf an, wei die 50% berechnet werden.

  • Entweder auf die Gesamtrechnung abzgl. Kassenanteil.
  • Oder auf den zu zahlenden Eigenbeitrag nach Kassenleistung.

Beides gibt es tatsächlich am Markt.

Die Leistungen der GKV zzgl. der privaten KV(en) dürfen in Summe 100% der Kosten nicht übersteigen (§ 200 VVG)

Seit wann und weshalb ist es verboten, sich die Kosten für Zahnbehandlung zu 100 Prozent ersetzen zu lassen ? ?

Ist es nicht.

Es gibt ja auch Tarife, die 100% Leistung auszahlen, die kosten dann was mehr (ggf. aber immer noch weniger als dein gewähltes Modell) und man hat dieses Rumgep***l mit verschiedenen Anbietern in der gleichen Sache nicht.

Wer Versicherungen ohne Makler abschließen kann, darf auch seine Probleme im Leistungsfall alleine lösen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

dasistnett 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:30
Das kommt drauf an, wei die 50% berechnet werden.

Das kann ich jetzt leider nicht feststellen.

Wer Versicherungen ohne Makler abschließen kann, darf auch seine Probleme im Leistungsfall alleine lösen.

Die zweite Zahnzusatzversicherung schloss ich über einen Makler ab. Der wusste dass ich eine zweite genau deshalb haben wollte weil die erste nur 50 Prozent leistet und empfahl mir diese Versicherung zusätzlich. Sollte die zweite Versicherung nun wegen Mehrfachversicherung nicht leisten wollen, hätte ich Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Makler aus Positiver Vertragsverletzung, oder?

kevin1905  17.09.2024, 18:14
@dasistnett

Möglichweise.

Relevant ist aber, was in der Beratungsdokumentation steht.

dasistnett 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 23:00
@kevin1905

Schwierig.

Die Beratung erfolgte telefonisch mit dem Finanzteam Schmxx in xxxx. Ich habe nur noch den Vertrag wo Finanzteam Schmxx drauf steht.

Dieses werde ich aber kontaktieren, sollte die Versicherung sich quer stellen.

Da kann etwas nicht stimmen.

Es gibt nur einen Heil-Plan, somit kann auch nur eine Versicherung diesen bekommen.


dasistnett 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 19:50

Den Heil- und Kostenplan bekam ich von der Zahnarztpraxis zugeschickt und reichte jeweils eine Kopie bei beiden Zusatzversicherungen ein damit diese den Plan einsehen können und jeweils 50 Prozent von 881.- Euro Eigenanteil auszahlen.

Das ist in dieser Konstellation prinzipiell nicht verboten. Steht die Frage im Raum, ob du bei Abschluss der zweiten Versicherung beide Versicherer unverzüglich über die Mehrfachversicherung in Kenntnis gesetzt hast und was deren Versicherungsbedingungen zum Thema Mehrfachversicherung sagen.


dasistnett 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:13

Nein, beim Abschluss der zweiten Zusatzversicherung wussten beide Versicherungen nichts voneinander. Ich kam damals gar nicht auf die Idee, diese voneinander zu informieren.

Erst im Leistungsfall sei dies erforderlich, dachte ich. Was die Versicherungsbedingungen zum Thema Mehrfachversicherung sagen weiß ich nicht, weil ich da keine Unterlagen mehr habe. Das müsste ich online überprüfen.

Falls die eine oder andere Versicherung jetzt die Leistung verweigern will werde ich die Konsequenz in Aussicht stellen, dass sie mich als Kunden verliert. Vielleicht überlegt sie es sich dann nochmal.

grandy52  17.09.2024, 17:23
@dasistnett
Vielleicht überlegt sie es sich dann nochmal.

Mit Sicherheit nicht.

dasistnett 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:57
@grandy52
Mit Sicherheit nicht.

Ich schließe das ganz und gar nicht aus.

Denn :

Die zweite Versicherung schloss ich 2010 ab und bezahle seit dem monatlich 40.- Euro. Also hat sie bis jetzt 6720.- Euro Gewinn gemacht und der Gewinn könnte weiter steigen. Hat halt den Preis, dass jetzt mal die Hälfte von 881.- Euro geleistet werden müsste.

Die Versicherung ist ein gewinnorientiertes Gewerbe und es wäre unklug, sich jetzt wegen ein paar Euro quer zu stellen.

Nach meinem Wissensstand handelt die Versicherung korrekt.

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Krankenzusatzversicherungen abzuschließen, allerdings nur, wenn dies mit den jeweiligen Versicherungen abgestimmt ist.


dasistnett 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:22

Abgestimmt wurde das damals nicht. Allerdings werden die mich als Kunden verlieren, wenn die Leistung nur aufgrund von Mehrfachversicherung abgelehnt werden sollte.