Kann die Stadtbibliothek zwangsvollstrecken?

6 Antworten

Natürlich kann sie das. Wenn du keinen Bedarf hast hättest du entsprechend kündigen müssen.

Haat du auch die ersten zwei Sätze unter "Hinweis" unten gelesen?...

Aber ja, die Forderung ist legitim.

Weißt du was ich nicht verstehe?

warum du dafür hier ein ‚Fass‘ aufmachst und die 10€ nicht einfach überweist?

aber ja, das kann auch mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers enden!

billiger wird’s dadurch nicht

Der Gebührenbescheid verdeutlicht, dass die telefonische Auskunft unzutreffend war.

Also zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

So ein Theater von dir wegen 10 Euro? Bezahl das bitte, nach Vollstreckungsverfahren zahlst du mindestens das 10fache.