Kann die Schule mir verweigern das Abizeugnis zu geben, wenn Bücher von der Schule nicht zurückgegeben wurden?
14 Antworten
Ja, das ist üblich so. Die Ausstellung kann verweigert werden, solange du Schuleigentum nicht zurück gegeben oder ersetzt hast.
Das legt die Schule in ihrem Regelwerk fest. Dort wird im Normalfall explizit festgelegt, dass das Einreichen des guten alten Bücherzettels Vorraussetzung für die Erstellung des finalen Zeugnisses ist. Wenn nichts erstellt wird, kann auch nichts ausgestellt werden. In dem Fall hätte man lediglich die Semesterzeugnisse und Benachrichtigungen.
Ich relativiere mich noch einmal. Wir reden über die Ausstellung des ORIGINALZEUGNISSES! Kopien hat die Schule glaube ich auszugeben, aber ohne Beglaubigung sind die ja nix wert.
Zug um Zug! Warum nicht?
Die Bücher gehören nicht dir! Gib sie also zurück! Was hindert dich daran? Junge, du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!
Es ist ganz alleine DEINE Entscheidung und deine Schuld, wenn du das Abizeugnis noch nicht ausgehändigt bekommen hast.
Sehe es als 1. Schritt in deinem neuen Lebensabschnitt auch mal Verantwortung zu übernehmen.
Und ja, können sie.
Nö aber sie kann dir die Bücher in Rechnung stellen :)
Nein, aber sie können verlangen, dass du die Bücher bezahlst.
steht bitte schön wo?