Kann die PZB ignoriert werden?
Die PZB schaltet ja den Zug runter wenn ein rotes Haltesignal überfahren wurde.
Kann man die dann trotzdem wegdrücken und welche Konsequenzen hat es für den Lokführer? In einem DDR Video wurde er dann direkt ersetzt.
Sifa kann ja auch einfach weggedrückt werden wenn sie ausgelöst hat.
Vlt gibt es hier ja TF die sich mit sowas auskennen.
2 Antworten
Die PZB (Punktionsförmige Zug Beeinflussung) ist eine Sicherheitseinrichtung. Diese stellt sicher das der Lokführer bei einem Haltbegriff oder einer Geschwindigkeitsreduzierung die Geschwindigkeit verringert. Die Start Beeinflussung startet zumeist an den Signal im Bremswegabstand mit einem 1000Hz Magneten. Dieser überwacht dann die Geschwindigkeit jenach Zugart. Obere 85 kmh, mittlere 70 kmh und untere 55 Kmh. Je nach Zugart hat man eine bestimmte Zeit unter die Geschwindigkeit zu Bremsen. Bei nicht Reduzierung der Geschwindigkeit folgt eine PZB Zwangsbremsung. Der Zug wird mit maximaler Bremskraft bis zum Stillstand gebremst. Bei einem Haltbegriff ist es genau das gleiche nur das ca 250 m vor dem Halt zeigenden Signal noch ein 500 Hz Magnet liegt der auch je nach Zugart bei gewissen Geschwindigkeit den Zug über eine PZB Zwangsbremsung zum Halten bringt. An den Haltzeigenden Signal selbst liegt ein 2000 Hz Magnet der bei unerlaubter Vorbeifaht den Zug auch mittels PZB Zwangsbremsung den Zug zum Halten bringt. Den 2000Hz Magneten am Halt zeigenden Signal kann man mittels Befehlstaste überbrücken. Dies ist jedoch nur erlaubt mit Zustimmung des Fahrdienstleiters mittels Befehl 2 (schriftlich) oder z. B Signal Zs1 (Ersatzsignal).
Hoffe ich konnte dir damit helfen.
Die PZB reagiert auf Gleismagnete, die bestimmte Frequenzen absorbieren, wenn sie "scharf" sind. Bei Vorsignalen ist ein 1000-Hz-Magnet aktiv, wenn es VR0 oder VR2 zeigt (Halt bzw. Langsamfahrt erwarten). Innerhalb von 4 Sekunden nach Vorbeifahrt am Vorsignal muss in diesem Fall die Taste "Wachsam" der PZB betätigt werden. Unterbleibt das, gibt es eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand.
Nach der Bestätigung muss man , je nach Zugart, innerhalb einer bestimmten Zeit eine Prüfgeschwindigkeit unterschreiten (die von einem PZB-Leuchtmelder bilnkend angezeigte Geschwindigkeit). Schafft man das nicht, weil man entweder vorher zu schnell war oder weil man nicht stark genug gebremst hat, gibt es auch hier eine Zwangsbremsung.
Als nächstes folgt ein 500-Hz-Magnet, der ca. 250 m vor dem Hauptsignal liegt.
Er ist scharf, wenn das Hauptsignal "Halt" zeigt. Fährt man zu schnell über den Magneten, gibt es sofort eine Zwangsbremsung.
Falls man sich schon vorher mit der "Frei"-Taste aus der Überwachung befreit hat, gibt es ebenfalls eine Zwangsbremsung am 500-Hz-Magnet, auch wenn man nicht zu schnell war.
Am Hauptsignal selbst liegt der 2000-Hz-Magnet, der die Fahrt ebenfalls mit einer Zwangsbremsung beendet, wenn er scharf ist, d.h. das Signal "Halt" zeigt.
Wenn man den unerlaubt überfährt, obwohl man zuvor die 1000-Hz-Beeinflussung hatte, ist die Karriere als Tf erstmal beendet.
Die PZB kann auch eine Zwangsbremsung auslösen, wenn man für die jeweils eingestellte Zugart einfach nur zu schnell fährt. Bei Zugart O wären das 165 km/h.
Meist werden 1000 Hz-Magnete auch an Stellen verwendet, an denen Höchstgeschwindigkeiten unter 90 km/h angekündigt werden.
Wenn man die nicht mit "Wachsam" bestätigt, steht man.
Bleibt die Frage, warum erst bei weniger als 90 km/h ?
Die PZB verlangt nach eine 1000 Hz-Beeinflussung die Geschwindigkeitsverringerung auf unterhalb der Prüfgeschwindigkeit, bei der Zugart O sind das 85 km/h. Ein Güterzug in der Zugart U müsste sogar bis auf unter 55 km/h abbremsen, obwohl er beispielsweise auch mit 80 weiterfahren dürfte. Nachdem der 1000-Hz Leuchtmelder wieder ausgegangen ist. kann man sich mit der "Frei"-Taste befreien, und wieder auf die zulässige Geschwindigkeit beschleunigen.
Zu guter Letzt gibt es noch 500 Hz-Magnete, die ohne Signalbeeinflussung ständig "scharf" sind, und auf die auch nicht besonders hingewiesen wird. Vorzugsweise liegen sie in den Zufahrten zu Kopfbahnhöfen oder an Langsamfahrstellen, die mit max. 30 km/h befahren werden dürfen. Je nach Zugart kann es erforderlich sein, dass man dann sogar mit unter 25 km/h über den Magneten fährt, weil man sonst wieder mal eine Zwangsbremsung bekommt.
Übrigens:
Alle PZB-Zwangsbremsungen müssen dem zuständigen Fdl gemeldet werden. Der entscheidet dann, ob und wie es weitergeht.