Kann die Polizei über die Handynummer einfach Personen ermitteln?
Guten Abend,
ich habe mich gefragt, ob es für die Polizei so einfach ist, Personen über die Handynummer zu ermitteln. Dass das Alltag bei Terrorbekämpfung und dem ganzen Geheimdienst bla bla ist, ist mir durchaus bewusst.
Aber gehen wir mal von einer ganz harmlosen Anzeige aus. Ich habe eine Handynummer von einer Person, die mich telefonisch oder per whatsapp, Telegram, Mail, was auch immer belästigt hat. Kann ich zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen diese Nummer schalten, die Polizei sucht die Person aus und sie kann zur Rechenschaft gezogen werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Die Daten können bei der Bundesnetzagentur abgefragt werden. Das passiert ca. 7.000.000 mal pro Jahr. Es geht recht schnell über das automatisierte Verfahren nach § 112 TKG. Das Vorliegen einer Straftat ist nicht erforderlich, Gründe der Gefahrenabwehr sind ausreichend.
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Es gibt mehrere Millionen falsch registrierte Prepaidkarten. Die gesetzliche Ausweispflicht wird ausserdem noch nicht von allen Anbietern erfüllt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In den Anfangsjahren der Handy- Ära wollte ich meinen Sohn über dessen Handy- Nr. erreichen. Ich wählte, aber nicht ganz zügig an einer Stelle, da ich die Nummer nicht auswendig wusste. Doch statt meines Sohnes meldete sich die für unseren Wohnbezirk zuständige Polizei- Dienststelle.
Daraufhin erklärte ich, dass ich statt der Polizei meinen Sohn erreichen wolle. Bei genauem Hinsehen stellte ich fest, dass seine Nummer an einer Stelle tatsächlich die Ziffern 110 enthielt. Beim Anwählen hatte ich nach der 0 ganz kurz gezögert und hatte nun Mühe, den Polizeibeamten zu erklären, dass ich nicht gezielt den Polizeinotruf gewählt habe. Trotzdem fragte der Polizist nochmals, ob auch ganz bestimmt keine Polizei- Hilfe nötig sei. Man habe schon oft erlebt, dass Anrufer zum Hörer gegriffen hätten, dann aber doch unschlüssig geworden seien. Ich wählte nun- wie mit dem Polizisten abgesprochen- diesmal zügig besagte Nummer. Mein Sohn, den ich kurz informierte, meldete sich nun bei der Polizei- Dienststelle und bestätigte meine vorherigen Angaben.
Somit war alles geklärt. Mein Sohn mußte sich eine neue Handy- Nr. besorgen. Die Polizei wollte umgehend dafür sorgen, dass niemand mehr eine Nummer bekomme, in denen die Ziffernfolge eines Notrufes enthalten sei.
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Das ist möglich. Liegt eine Straftat vor und diese wird zur Anzeige gebracht, muss ermittelt werden.
Diese Ermittlungen können auch beinhalten, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft personenbezogene Daten vom Provider beziehen kann.
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, benötigt sie hierfür jedoch einen richterlichen Beschluss.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In der Theorie ja.
Also was §100a StPO betrifft ja.
§100b Abs. 1 StPO:
Gefahr im Verzuge gibt es auch noch, dann muss die Maßnahme aber nach drei Werktagen richterlich bestätigt werden.