Kann die Haftpflichtversicherung auf einen anderen Namen laufen wie das Kennzeichen/Zulassung?

3 Antworten

Klar doch - nennt sich abweichender Fahrzeughalter! Muß dem Versicherer bei der eVB-Nr. Anforderung angegeben werden, sonst kann es die Zulassungsstelle nicht richtig zuordnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Klar, kein Problem. . .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

Ja, das geht. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und die selbe Person sein. Selbst der Fahrzeugeigentümer könnte noch eine andere Person sein.