Kann der YouTuber einen wegen Reupload anzeigen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist jedes annähernd kreative Werk urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Zustimmung nicht weiterveröffentlicht werden.

Du begehst somit grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung.

Wenn der Urheber (Autor) des Videos es dir dann auch noch ausdrücklich verbietet, das Video hochzuladen, machst du dich doppelt strafbar.

Eine privatrechtliche Anzeige ist daher jederzeit möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

FlorianChilla 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 16:40

Und wie könnte meine Strafe ausfallen wenn ich 16 bin und noch zur Schule gehe 

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KevinHP  16.02.2017, 16:53
@FlorianChilla

Du bist als noch-nicht-Volljähriger generell vertreten durch deine Eltern / Erziehungsberechtigten; solltest ab 14 Jahren allerdings schon alleine im Internet klar kommen. Ich gehe davon aus, dass das auch so angenommen wird, somit wärst du natürlich Schuld. Die Jugendstrafe wird aber nicht mit Gefängnis enden. :)

In den meisten Fällen passiert eh nicht viel, es gibt ja auch schlimmere Sachen. Aber in deinem Alter sollte man nicht so handeln, ehrlich gesagt.

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Grundsätzlich ist das Erpressung, aber denke die meisten schieben nur ne Welle... wenn du was online stellst was dir nicht gehört ist das noch Urheberrechtsverletzung.


PassiH  16.02.2017, 16:28

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Da du damit ja kein Geld verdienst eher weniger Strafe. Einmalig meistens auch nur einen auf die Finger. Meistens Geldstrafe, aber diese ist auch Einkommensabhängig.

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FlorianChilla 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 16:27

Was für ne Strafe bekomm ich da

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ja. ist ja mit uhrheberrecht geschützt


FlorianChilla 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 16:27

Und was für ne Strafe bekomm ich da

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