Kann der Rundfunkbeitrag von Personen, die dauerhaft im Ausland leben, gefordert werden?

3 Antworten

Die Abmeldung bei der Gemeinde führt in der Regel dazu, dass die Rundfunkanstalt hiervon unterrichtet wird. Darauf wird auch das Beitragsschuldverhältnis abgemeldet.

Im Einzelfall kommt es aber immer wieder vor, dass die Datenübermittlung von der Gemeinde nicht erfolgt. Ähnlich liegt der Fall, wenn sich der Bürger bei der meldebehörde gar nicht abmeldet.

Im Fall deines Bekannten liegt wohl auch dieses Problem vor. Die Abmeldung seines Beitragskontos ist offensichtlich nicht aufgrund einer Meldung der Gemeinde, sondern der Abmeldung durch die Mieter erfolgt. Weil diese sich gleichzeitig neu für die Wohnung angemeldet hatten, ging das ausnahmsweise. Es hat dann in letzter Zeit eine automatische Datenübermittlung der Meldeämter mit den Daten aller gemeldeten Bürger an den Beitragsservice stattgefunden. Das führt dann dazu, dass alle Bürger, die nicht im Bestand des Beitragsservice geführt werden, von diesem angeschrieben und mit Forderungen konfrontiert werden. Diese Forderungen werden dann für die Vergangenheit ab der Abmeldung erhoben. Ganz offensichtlich ist dein Bekannter also noch im Bestand der Meldebehörde gewesen oder es wurden nicht die aktuellen Daten übermittelt.

Gegen die Festsetzung kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und diesen mit entsprechenden Nachweisen begründen. Dann wird der Bescheid aufgehoben und die Zahlungspflicht entfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn er dort nicht mehr gemeldet ist muß er natürlich nicht mehr zahlen.

Er wird ja eine Abmeldebescheinigung von der Gemeinde haben. Die in Kopie an den Beitragsservice schicken sollte reichen.

Wenn er dort nicht mehr gelebt hat, dann natürlich nicht. Er soll einfach morgen dort anrufen und die Sachlage dort erläutern.

Dir sind dort sehr freundlich und klären das dann