Kann der Rundfunkbeitrag von Personen, die dauerhaft im Ausland leben, gefordert werden?
Auch von so einem Fall habe ich gehört und würde gerne wissen, warum das möglich sein kann:
Ein Bekannter mit deutscher Staatsbürgerschaft hat sein Haus alleine bewohnt, für das auch alle Rundfunkbeiträge entrichtet worden sind. Vor etwas über 3 Jahren hat er sich bei der Gemeinde abgemeldet, weil er eine Stelle in einem anderen Land angenommen hat und dahin umgezogen ist. Die Rundfunkbeiträge hat er bis zum Ende des Abmeldemonats gezahlt.
Das Haus wurde neu vermietet. Es kam nach dem Wegzug noch ein Schreiben des Rundfunkbeitragsservice an den Bekannten, woraufhin die neuen Mieter dem Rundfunkbeitragsservice schriftlich mitgeteilt haben, dass der Mann dort nicht mehr wohnt. Fast 3 Jahre kamen keine an ihn adressierten Schreiben des Rundfunkbeitragsservice an. Dann haben die neuen Mieter zwei an ihn adressierte Schreiben im Abstand von ungefähr einem Monat in ihrem Briefkasten vorgefunden und ihn daraufhin kontaktiert.
Die Schreiben beinhalteten einen Festsetzungsbescheid und eine Zwangsvollstreckungsankündigung für nicht gezahlte Beiträge seit dem Zeitraum des Umzugs ins Ausland. Die neuen Mieter gaben an, ihre Rundfunkbeiträge entrichtet zu haben.
Muss der Rundfunkbeitrag in dem Fall gezahlt werden, weil er schon festgesetzt wurde? Wieso kann der Rundfunkbeitrag auch nach Abmeldung von der Gemeinde und Umzug ins Ausland weiter gefordert werden? Wirkt eine Abmeldung bei der Gemeinde nicht automatisch auch als Abmeldung beim Rundfunkbeitragsservice? Die Anmeldung findet ja auch automatisch über die Melderegisterdaten statt.
3 Antworten
Die Abmeldung bei der Gemeinde führt in der Regel dazu, dass die Rundfunkanstalt hiervon unterrichtet wird. Darauf wird auch das Beitragsschuldverhältnis abgemeldet.
Im Einzelfall kommt es aber immer wieder vor, dass die Datenübermittlung von der Gemeinde nicht erfolgt. Ähnlich liegt der Fall, wenn sich der Bürger bei der meldebehörde gar nicht abmeldet.
Im Fall deines Bekannten liegt wohl auch dieses Problem vor. Die Abmeldung seines Beitragskontos ist offensichtlich nicht aufgrund einer Meldung der Gemeinde, sondern der Abmeldung durch die Mieter erfolgt. Weil diese sich gleichzeitig neu für die Wohnung angemeldet hatten, ging das ausnahmsweise. Es hat dann in letzter Zeit eine automatische Datenübermittlung der Meldeämter mit den Daten aller gemeldeten Bürger an den Beitragsservice stattgefunden. Das führt dann dazu, dass alle Bürger, die nicht im Bestand des Beitragsservice geführt werden, von diesem angeschrieben und mit Forderungen konfrontiert werden. Diese Forderungen werden dann für die Vergangenheit ab der Abmeldung erhoben. Ganz offensichtlich ist dein Bekannter also noch im Bestand der Meldebehörde gewesen oder es wurden nicht die aktuellen Daten übermittelt.
Gegen die Festsetzung kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und diesen mit entsprechenden Nachweisen begründen. Dann wird der Bescheid aufgehoben und die Zahlungspflicht entfällt.
Wenn er dort nicht mehr gemeldet ist muß er natürlich nicht mehr zahlen.
Er wird ja eine Abmeldebescheinigung von der Gemeinde haben. Die in Kopie an den Beitragsservice schicken sollte reichen.
Wenn er dort nicht mehr gelebt hat, dann natürlich nicht. Er soll einfach morgen dort anrufen und die Sachlage dort erläutern.
Dir sind dort sehr freundlich und klären das dann