Kann der Lehrer dem Schüler ein Auslandsjahr verbieten?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Auslandsjahr 100%
Schule 0%
Erlaubt 0%

4 Antworten

Hallo WeisschNicht

du benötigst die Beurlaubung von deiner Schule. das ist die Schulleitung, die aber deine Lehrer um Rat fragen wird.

Grundsätzlich können alle Schüler während der Schulzeit ein Schuljahr ins Ausland gehen, um einen Schüleraustausch zu machen. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und Schulformen (Gymnasium, Gesamtschule, G8/G9).

Normalerweise hat die Schule einen Beurteilungsspielraum. Daher kommt es für die Beurlaubung darauf an, in welcher Klasse du wie lange ins Ausland gehen willst. Das kann sich insbesondere darauf auswirken,

  • wann du ins Ausland gehen kannst
  • wie du nach deiner Rückkehr weiter in die Schule gehst, dh. ob du ein jahr anhängen musst.

Das Auslandsjahr während der Schulzeit ist ein größeres Projekt. In jedem Falle gilt zum Vorgehen: Du solltest den Schüleraustausch systematisch vorbereiten. Dazu gibt es

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Auslandsjahr

Der Lehrer kann dir nichts verbieten, vielleicht der Direktor aber warum sollten sie das tun, du zahlst ja dafür und musst dann halt wiederholen ( der einzige Grund warum ich denke das sie das nciht wollen ist weil du du viel Stoff nicht mit lernst ) wohin soll es denn gehen ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrungen, viel Recherche

WeisschNicht 
Beitragsersteller
 18.03.2022, 07:43

das kläre ich diesen Sonntag, danke

0
Auslandsjahr

Also ich finde den Durchschnitt gut, warum solltest du damit keine Auslandsjahr machen dürfen, bei einem 3,0 Durchschnitt würde ich mir Sorgen machen, aber bei deinem nicht. Kommt natürlich auch darauf an, was du in der gegebenen Fremdsprache für eine Note hast.

Also mit einem Schnitt von 2.2 sollte ein Auslandsjahr kein Problem sein. Die Schule muss sowas in der Regel aber immer genehmigen. Ich sehe soweit aber kein Grund, warum die Schule sowas ablehnen sollte.

Also ich wünsch viel Erfolg

MfG