Kann der Kindesvater das umgangsrecht zur Oma verwehren?
Kann der Kindesvater das umgangsrecht verwehren, zu den Kindern?
also zu meiner Pflegemutter die seit ich 18 bin quasi nicht mehr für mich verantwortlich ist?
Es gab jetzt immer ein kleines Taram, weil ich mir immer versucht habe etwas mit dem Kindesvater auszumachen, aber meine Pflegemutter immer durchgedrehte und es nicht wollte.
jetzt hat er dem Jugendamt erzählt das er seine Kinder nicht sehen darf, wegen meiner Pflegemutter.
6 Antworten
ja, kann er, aber die Oma hat allerdings meines Wissens nach die Möglichkeit, Besuchsrechts einzuklagen
Kann der Kindesvater das umgangsrecht verwehren, zu den Kindern?
An sich ja. Aber nicht nur er darf entscheiden mit wem die Kinder Kontakt haben, du ebenfalls. Da müsst ihr euch einigen, notfalls mit dem Jugendamt zusammen.
Es gab jetzt immer ein kleines Taram, weil ich mir immer versucht habe etwas mit dem Kindesvater auszumachen, aber meine Pflegemutter immer durchgedrehte und es nicht wollte.
Warum hat deine Pflegemutter Entscheidungsrecht? Was SIE möchte ist doch völlig egal. Sag ihr sie soll sich zurücknehmen.
jetzt hat er dem Jugendamt erzählt das er seine Kinder nicht sehen darf, wegen meiner Pflegemutter.
Wir kennen die Situation nicht wirklich. Die Pflegemutter darf ihm nicht im Weg stehen, er als Vater hat mehr Rechte als sie als Oma. Redet mit dem Jugendamt, klärt in Ruhe wo das Problem liegt. Tragt eure Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder aus.
Also erst mal: die Großmutter hat kein Umgangsrecht.
DIR kann er den Umgang aber nicht verwehren, und es ist völlig egal, was du in der Zeit mit den Kindern machst, wohin ihr geht oder wen ihr trefft. Das ist allein deine Entscheidung.
Anders wäre das dann, wenn das ganze über Jugendamt und Gericht entschieden werden würde. Daran müsstest du dich dann tatsächlich halten.
mit 18 darfst Du treffen wen Du willst ...
ob das gut ist, musst Du wissen
es wird sicher Gründe geben, warum Du in einer Pflegefamilie lebst und nicht bei Deinen leiblichen Eltern
Der Vater hat ein Umgangsrecht. Wenn die Oma damit ein Problem hat, dann musst du ihr ganz klar sagen, dass sie damit aufhören und sich zurücknehmen muss. Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen.
die Pflegemutter ist nicht die Oma ... sie nicht mal verwandt ...