Kann der Ehepartner nach Trennung alte Mietzahlungen vom anderen Partner einfordern?

2 Antworten

er hätte ja die Miete damals nicht zahlen müssen, da er es jeden Monat so gemacht hat war das wohl freiwillig von ihm, wenn ihm jetzt einfällt das er dich schon damals nicht mit „durchfüttern“ wollte István sein Problem nicht deins, Geld bekommt er dafür jedenfalls nicht.


marina2019 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:19

Danke für deine Antwort. Es war damals so abgesprochen, da er netto das Doppelte von mir hat. Jetzt fällt ihm auch noch ein, dass ich ja das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhalten habe, hätte ich davon auch ein Teil Miete tragen müssen.

0
Fidreliasis  07.11.2019, 16:47
@marina2019

Nein, ihr müsste Miete zahlen wenn ihr da wohnt, wer wieviel Miete zahlt kann geregelt werden wurde es aber bei euch nicht, falls er damit weiter macht machst du ihm ne Rechnung auf was du von ihm bekommst für: Essen kochen, putzen, Kindererziehung, sexuelle Dienstleistungen etc. Mal sehen wie lange er auf seine Miete pocht.

1

Hallo Marina2019,

Dein Gatte hat kein Recht darauf, von dir Mieten einzufordern, nur weil er diese während eures Zusammenwohnens alleine bezahlt hat. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Leistungen, die ein Partner während der Ehe erbringt, nicht aus Anlass der Trennung und Scheidung zurückgefordert werden können.

Wenn du dafür noch eine Rechtsgrundlage benötigst, findest du diese unmissverständlich formuliert in § 1360b BGB.

Er könnte allenfalls dann Rückforderungen stellen, wenn er bei Zahlung der Miete ausdrücklich mit dir vereinbart hätte, dass er für den Fall der Trennung entsprechende Vorbehalte macht. Da dies kaum der Fall sein dürfte, bist du auf der sicheren Seite. Du brauchst dich nicht erpressen zu lassen.

Näheres liest du vielleicht auch hier:

https://www.scheidung.de/ehebedingte-zuwendungen-bei-der-scheidung.html

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

marina2019 
Fragesteller
 07.11.2019, 17:03

Danke für deine ausführliche Antwort. Das beruhigt mich. Es ist schon traurig, nach 20 gemeinsamen Jahren jetzt durchzurechnen, wer was gezahlt hat. Zumal ich mit meiner Steuerklasse 5 auch viele Abzüge hatte und zurückgesteckt habe, damit sein Nettolohn üppig ausfällt. Es macht mich schon traurig, da ich gar keinen Streit oder Rosenkrieg wünsche.

0
Ostsee1982  08.11.2019, 13:54
@marina2019
Es ist schon traurig, nach 20 gemeinsamen Jahren jetzt durchzurechnen, wer was gezahlt hat.

Das ist leider häufig so.... die Beziehung geht auseinander und dann wird um jeden Teelöffel gestritten.

Sein Ego ist gekränkt und jetzt muss er dir die Trennung heimzahlen. Auf dem eingeschlagenen Weg wird er allerdings nicht erfolgreich sein. Vielleicht solltest du dann mit der Miete deine Leistungen gegenrechnen :)... kochen, putzen, waschen... etc.

0
iurFRIEND  07.11.2019, 18:14

Kindergeld lässt sich schon mal gar nicht aufrechnen. Es dient dem Unterhalt der Kinder. Es nicht für Miete oder sonst was zu verwenden. Kindergeld ist zweckgebunden zu verwenden.

0