Kann der Arbeitgeber mein Füherschein bezahlen?
Guten Tag, also ich bin 16 Jahre alt und mache zurzeit eine ausbildung als Einzelhandelskaufmann, die Filialle ist 1 stunde und 30 minuten von mir entfernt und ich habe vor Führerschein zu machen wenn ich 17 werde, kann der Arbeitgeber mein Führerschein bezahlen? Btw bin auf jobcenter angemeldet und bekomme Bürgergeld, gibt es da eine möglichkeit dass mein Arbeitgeber oder das Jobcenter mein Führerschein bezahlt?
5 Antworten
Wenn dein Arbeitgeber dir den Führerschein bezahlen möchte, dann darf er das tun. Musst ihn halt fragen.
Das Jobcenter wird dir den Führerschein nicht bezahlen, da ein Führerschein für die Tätigkeit als Einzelhandelskaufmann nicht notwendig ist. Der Weg zum Arbeitsplatz ist beim Jobcenter grundsätzlich kein Argument. Man wird auf den öffentlichen Nahverkehr verweisen und dass 2 h Fahrzeit pro Strecke zumutbar sind. Und: Es klappt ja jetzt auch!
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Aber ich sag's mal so: Wenn du nach vollendeter Ausbildung einfach so weiterlebst wie bisher und das ansparst, was du an Gehalt zusätzlich bekommst, hast du dir innerhalb eines Jahres den Führerschein und nen günstigen Gebrauchtwagen erspart.
die Filialle ist 1 stunde und 30 minuten von mir entfernt
Unklare Angabe. Mit dem ÖPNV? Kann sein. Und wie lange wenn du z. B. ein Fahrrad mit E-Tretunterstützung bis 25km/h hättest?
PKW-Führerschein gehört in 99% der Fälle zur privaten Lebensführung, d.h. wenn dir der Arbeitgeber das bezahlt, ist das zusätzlicher normal zu versteuernder Lohn. Spätestens deswegen wird er das nicht tun, insb. wenn deine Haupttätigkeit nix mit PKW fahren zutun hat.
"jobcenter pkw-führerschein" 1. Ergebnis: https://www.buergergeld.org/fuehrerschein-bei-hartz-iv-wann-zahlt-das-jobcenter/
notting
Wenn dein Arbeitgeber genug Geld hat und spendabel ist wird er das wohl können. Ansonsten würde ich mir Gedanken machen ob er auch pünktlich zu jedem 1. des Monats deine Ausbildungsvergütung auszahlen kann.
Ansonsten ist der Erweb der Fahrerlaubnis, sofern Du keine Ausbildung als Berufskraftfahrer machst, reines Privatvergnügen.
Als Einzelhandelskaufmann brauchst Du keinen Führerschein. Damit wird das Jobcenter ihn Dir nicht bezahlen.
Der Arbeitgeber kann Dir den Führerschein bezahlen. Das ist dann aber ein geldwerter Vorteil, den Du versteuern musst. Da bleibt Dir von Deiner Azubi-Vergütung nicht mehr viel. Und ich als Arbeitgeber würde das auch nicht machen.
Manche Arbeitgeber bieten Firmenfahrräder an. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Also dein Arbeitgeber eher nicht. Für den Arbeitsweg ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Aber beim Jobcenter kannst du mal nachfragen.