Kann der Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto/IBAN im Ausland ueberweisen?

3 Antworten

Ja.

Grundsätzlich hat ein EU-Bürger die freie Wahl, in welchem Mitgliedsstaat der EU er ein Konto eröffnet, und ebenso grundsätzlich muss ein Vertragspartner für Überweisungen oder Abbuchungen ein solches Konto ebenso akzeptieren, wie eines bei einer deutschen Bank. Das Konto muss nur für Zahlungen in Euro geeignet sein.

In der Praxis gibt es aber manchmal dennoch Probleme, z. B. weil Computerprogramme auf Länge und Format deutscher IBAN eingestellt sind und daher ausländische IBAN fälschlicherweise abgelehnt werden.

Ja, natürlich. Aber beachte, dass Du in Belgien steuerpflichtig sein könntest, wenn Du dort lebst.

Selbstverständlich.

Weshalb sollte er das nicht können?