Beihilfe für Wohnung als Azubi?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

das Kindergeld steht dir zu. Barunterhalt müssen deine Eltern dir nicht zahlen, denn der wird mit Essen, Trinken, Zimmer etc.. abgegolten. Wenn du also ausziehst, dann geht das auf eigene Kosten.

Allerdings solltest du dich trotzdem informieren. Und dazu würde ich zum Jugendamt gehen. Die können dich weiter beraten, wo du noch hingehen kannst. Möglicherweise kennen die auch noch nichtstaatliche Unterstützungsmöglichkeiten.

Ich hatte mal ein Mädel in Beratung, das auch nicht mehr zu Hause wohnen konnte. Aber um ihr nun auf Staatskosten eine Wohnung zu mieten und einzurichten, reichte es nicht aus. Aber eine findige JA Mitarbeiterin hatte eine private Geldquelle aufgetan - in diesem Falle den Rotary Club - die das Mädel etwas unterstützten. Und die Caritas half mit Möbeln aus.

Aber diese Möglichkeiten kennen halt nur Insider - ich kannte die auch nicht - und das JA ist dann wahrscheinlich der beste Ansprechpartner.

nein du würdest keine unterstützung bekommen da du keine gründe für einen auszug hast. wenn du ausziehen möchtest, wirst du dir arbeit suchen müssen um auszug, möbel, kaution bezahlen zu können.

Wenn du das Jugendamt informierst, stehen die demnächst vor der Tür und kontrollieren eure familiäre Situation, sollten sie Verwahrlosung, Gewalt, Alkohol, Drogen oder ähnliches feststellen wandern deine Geschwister in ein Heim. Ist also eine ziemlich schlechte Idee, wenn es bei deiner Familie eigentlich ok ist, es dir nur nicht mehr gefällt. Du hast die Möglichkeit dir ein billiges WG Zimmer zu suchen, was du mit dem Geld von der Ausbildung bezahlen kannst. Zusätzlich kannst du von deinen Eltern das Kindergeld verlangen, wenn du nicht mehr dort wohnst. Schlauer wär es aber bis zum Ende der Ausbildung noch wohnen zu bleiben und das Geld zu sparen. Mit Beginn der Ausbildung hast du oft automatisch mehr Freiheiten, schon durch Arbeitszeiten und Urlaub ändert sich einiges. Du verdienst dein eigenes Geld und so viel können sie dir dann nicht verbieten. Anspruch auf BAföG hast du nur, wenn deine Eltern ein geringes Einkommen haben.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.finanztip.de/bafoeg/&ved=2ahUKEwir1fPP67vwAhWq_7sIHRSCAp0QFjAKegQIHxAC&usg=AOvVaw0zGugj9RXih-NhQkhsppzb

Das hört sich eher so an also ob du einfach keinen Lust mehr hast auf deine Eltern was normal ist, so ergeht es fast jedem! Kein Grund das Jugendamt einzuschalten


hallo22354 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 05:04

ich will das jugendamt auch nicht einschalten ich frage mich ob ich einfach so beihilfe vom jobcenter bekommen würde für eine Wohnung

0

Natürlich würde dein Fall geprüft werden und entweder wirst du eine Strafe wegen Betrug erhalten oder wenn man dir deine Geschichte glaubt kann es gut sein,dass das Jugendamt deine Eltern prüft also irgend etwas Erfinden würde ich sein lassen LG


Sterntaler927  09.05.2021, 05:49

Nicht wegen Betrug. Sie würde auffliegen, bevor es überhaupt soweit kommt. Aber der Tatbestand der Verleumdung käme zum Tragen.

Möglich ist ein Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Bei einer öffentlichen Verleumdung (wie hier die der Eltern bei einem Amt) können dem Täter/ der Täterin sogar bis zu 5 Jahre Gefängnis drohen... Da ist dann für sie gesorgt und sie muss sich über Beihilfen keine Sorgen mehr machen.

0