Kann Aufsichtsrat gleichzeitig in Gesellschafterversammlung sein?
Angenommen ein Mitglied der Gesellschafterversammlung in der einen GmbH(1) sitzt gleichzeitig im Aufsichtsrat einer anderen GmbH(2). Diese GmbH(2) will nun die andere Gmbh(1) übernehmen. Das Miglied der Gesellschafterversammlung ebenet ja den Weg mit und stimmt für den Verkauf. Gleichzeitig weiss es als Mitgleid des Aufsichtsrates bei der kaufenden GmbH(2) um die gravierenden Probleme im zu kaufenden Unternehmen. Entsteht da nicht ein Interessenskonflikt zum Schaden der kaufenden GmbH und bei der Besetzung der Posten?
Dürfen denn die Mitgleider überhaupt übereinstimmen?
1 Antwort
Bei einer GmbH gibt es keinen Aufsichtsrat. Jeder Mensch kann Gesellschafter in beliebig vielen GmbHs sein. Abhängig von der GmbH-Satzung hat jeder Gesellschafter ein Stimmrecht analog zu seiner Kapitaleinlage.
Beispiel: Wenn eine GmbH ein Stammkapital von Euro 100.000 hat und es gibt 3 Gesellschafter mit Euro 55.000, Euro 30.000 und Euro 15.000 Einlage, dann kann der Mehrheitsgesellschafter mit einer Kapitalanlage von Euro 55.000 das Schicksal der GmbH alleine bestimmen, weil er die beiden anderen, die gemeinsam nur Euro 45.000 haben, überstimmen kann.
GmbH ist GmbH und die GmbHs sind im GmbH-Gesetz geregelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei kommunalen Trägerschaften anders sein soll. Das wäre mir neu.
ist aber so. das verwirrt mich ja auch. Beide Gmbhs sind in kommunaler Trägerschaft, beide haben einen Aufsichtsrat und eine Gesellschafterversammlung.
Ich habe gerade gegoogelt. Ja, das gibt es tatsächlich - man lernt nie aus! :-) Das war mir nicht bekannt. Gib mal bei Google "Aufsichtsrat einer GmbH" oder so ähnlich ein. Dort findest du eine Menge Informationen.
"Bei einer GmbH gibt es keinen Aufsichtsrat."
Doch. gibt es. bei meinem Beispiel in kommunaler Trägerschaft. Deshalb meine Frage.