Kaminofen undicht?

3 Antworten

Nach § 26 der 1. BImSchV müssen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe zumeist bestimmte Emissionsgrenzwerte (Staub und CO) einhalten. Kann dies nicht nachgewiesen werden, sind diese bestehenden Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe in Abhängigkeit des Datums auf dem Typenschild zu bestimmten Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen: Datum auf dem Typschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar 31. Dezember 2014 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 31. Dezember 2017 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 31. Dezember 2020 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 31. Dezember 2024 Zudem gelten nach § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV auch die Vorgaben nach § 4 Abs. 6 der 1. BImSchV entsprechend: § 4 Absatz 6 der 1. BImSchV legt allgemeine Anforderungen an Einrichtungen zur Staubminderung fest. Demnach dürfen solche Einrichtungen zur Staubminderung nur verwendet werden, wenn Ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist oder eine Bauartzulassung vorliegt. Darüber hinaus wird in § 4 Absatz 5 sowie in § 26 Absatz 2 und 4 geregelt, dass die Einrichtungen zur Staubminderung/-reduzierung dem Stand der Technik entsprechen müssen. Aus Sicht des Umweltministeriums BW wird der Stand der Technik durch die VDI 3670 konkretisiert.

Vor diesem Hintergrund ist sowohl eine Bauartzulassung als auch die Einhaltung der Anforderungen der VDI 3670 notwendig. In der VDI 3760 werden u. a. bestimmte Staubabscheidegrade festgesetzt. Nach aktuellen Informationen des Umweltministeriums BW hält der KaminfilterKat der Firma Kleining diese Mindest-Staubabscheidegrade nicht ein. Der Staubabscheider entspricht demnach aktuell nicht dem Stand der Technik nach 1. BImSchV (trotz vorliegender allgemein bauaufsichtlicher Zulassung) und ist nicht zur Erfüllung des § 26 der 1. BImSchV durch Nachrüstung mit einem Staubabscheider geeignet. 

Woher ich das weiß:Recherche

Braunkohle macht jetzt auch nicht groß mehr Hitze als Holz, ist der Ofen denn für Dauerbetrieb geeignet? Wenn es kein Dauerbrenner ist, kann das über Nacht schon eine Problem sein. Die Schamottesteine können durchaus brechen, sollten sie aber so schnell nicht, die sind für Hitzespeicherung und Isolierung gegen die Außenhaut da. Wenn der Ofen nur für 5 Stunden Betrieb vorgesehen ist, kann das schon mal kaputt gehen. und irgendwann bröckelt das Zeug dann rum

Mir gäbe das nichts zu denken. Ev. kann man es mit Schamott ausbessern.