Kaminkehrer bezahlen obwohl er garnicht zu mir kommt?
Hallo, ich wohne in einem komplett separaten Rückgebäute. Ich habe keinen Kamin, keine Gastherme, keine Gasheizung.
Nun soll ich anteilig vom Vorderhaus Hausstrom(Treppenhauslicht), Kaminkehrer kosten für Wartung der Gasthermen und Gasöfen bezahlen obwohl ich nichts davon habe.
Ist dann die Nebenkostenabrechnung korrekt?
Ich heizen mit Strom (Infrarotheizung)
Warmwasser auch mit Stromboiler.
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Wie bzw. womit heizt Du im Winter?
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Mit meinem Strom, habe Infrarotheizung.
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Ist deine Wohnung an die Zentralheizung angeschlossen? Kannst Du das Vorderhaus nutzen/betreten?
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Ja gehe durch das Hoftor, dort wird Licht durch Solarlampe mit Bewegungsmelder gemacht. Das Treppenhauslicht für die 4 Stockwerke läuft über Hausstrom.
4 Antworten
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Ich nehme an, auch das Warmwasser machst Du mit elektrischen Geräten.
Dann ist es tatsächlich so, dass man Dir diese Kosten nicht anlasten kann. Weder Hausstrom, noch irgendwas in Bezug zur Heizung. Schließlich hast Du mit Deinen Stromkosten schon genug am Hals.
Ein Beispiel dazu:
Wir haben eine kleine Eigentumswohnung in einem Block, der auf einer gemeinsamen Tiefgarage steht und gemeinsame Außenanlagen hat. Es gibt drei Hauseingänge, von denen die jeweiligen Wohnungen erreichbar sind. Im mittleren Block gibt es einen Lift, weil dieser Teil barrierefrei gebaut wurde. In den anderen beiden Treppenhäusern gibt es keinen Lift.
Selbstverständlich werden uns keine anteiligen Wartungs- oder Reparaturkosten für den Lift berechnet, da wir keinerlei Nutzen oder Vorteil davon haben. Gleiches, wie bei Dir mit der Heizung und dem Hausstrom. Hättest Du im Haupthaus einen Kellerraum oder würdest Du dort im Keller deine Klamotten waschen, wäre es schon wieder was anderes.
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Dann passt es und Du musst nichts von dem Genannten mit zahlen.
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Werde mal beim Mieterverein nachfragen.
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Wenn Du dort sowieso schon Mitglied bist, dann mach das zur Bestätigung.
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also ich würde dann wenn ich damit nix u tun haben auch nicht bezAHLEN: Sprich mit dem Vermieter
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dann hol dir einen Termin beim Mieterschutz - Beratung kostet nicht viel
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Wenn es keine Zentralheizung gibt und Warmwasser auch nicht zentral aufbereitet wird mußt Du die Kosten des Kaminkehrers nicht tragen.
Kosten der Beleuchtung dagegen ja.
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Welche Kosten für Beleuchtung? Ist Solarlampe mit Bewegungsmelder, in die Stockwerke geh ich nicht.
Wollen jetzt Firma für Hausreinigung beauftragen. Kosten für die ich wahrscheinlich dann auch mitbezahlen soll.
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Du könntest aber in die Stockwerke gehen. Folglich mußt Du auch anteilig für die Kosten der Beleuchtung tragen.
Das ist wie beim Aufzug. Die Kosten müssen auch Mieter im EG mittragen obwohl sie den Aufzug nicht brauchen/nutzen.
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Meiner Meinung nach mußt Du dann den Kaminkehrer nicht (mit)bezahlen.
Genau verraten kann es Dir ein Fachanwalt für Mietrecht bzw. müssen die Gerichte darüber urteilen.
Nein mein Keller ist im Hof und hat kein Licht.