Kamerapflicht bei Online-Unterricht?
Heyy Leute,
darf ein Lehrer uns zwingen bei Teams die Kameras anzumachen während dem Unterricht? Ist das datenschutztechnisch in Ordnung? Vlt kennt sich jmd aus? XD
2 Antworten
Ich würde sagen, dass das Schulrecht zählt. Wenn du dich bewusst für eine Schule entschieden hast, die besagt, dass eine Kamera-Pflicht herrscht, dann hast du dich auch daran zu halten. Da zählen halt die Regeln der Schule. Wenn das aber nicht explizit in den Regeln steht, dann kann dich da keiner zwingen.
https://datenschutz-schule.info/2020/05/03/teilnahme-am-unterricht-ueber-video-geht-das/
Und Video + Tonaufnahme ist sowieso verboten, wenn da nicht jeder damit einverstanden ist.
Nein, datenschutzrechtlich ist das nicht ok, denn die Daten werden kurzzeitig zwischengespeichert und das ist verboten.
Du musst das nicht tun, oder sag einfach, deine Kamera ist kaputt. Das macht es einfacher.
„Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.“ ( §120 Abs.6 Schulgesetz)
Das Ding ist, man weiß ja auch nicht, ob ein Depp dabei ist, der sich nen spaß erlaubt und mitfilmt oder Fotos macht
Lies meine Antwort nochmal aufmerksam durch
denn die Daten werden kurzzeitig zwischengespeichert und das ist verboten.
oder lies hier nach: https://datenschutz-schule.info/2020/05/03/teilnahme-am-unterricht-ueber-video-geht-das/
Selbst eine kurzzeitige Zwischenspeicherung der Daten ist ohne Einwilligung des Gefilmten verboten. Daher hat er das recht, die Kamera auszulassen.
Ja, da hast du Recht. Und kein pädagogisch gebildeter Lehrer würde dir das auch verbieten, die Kamera auszuschalten. Natürlich ist es für den Lehrer schön, wenn man nicht nur schwarze Kästchen sieht. Man muss aber als Lehrer auch respektieren, dass diese Situation für manche unangenehm ist.
Ich zitiere:
Da das Thema Videoübertragung von Unterricht im Schulgesetz aktuell nicht einmal vorgesehen ist, bleiben zur rechtlichen Orientierung nur die Vorgaben zur Audio- und Videoaufzeichnung. Das liegt nahe, denn genau genommen findet auch bei einer Videokonferenz eine sehr kurzfristige Zwischenspeicherung dieser Daten statt, da ohne diese rein technisch gesehen keine Übermittlung möglich wäre.
Quelle ist oben genannt
Mir gehts tatsächlich um das erstere, nur dachte ich, wenn ich ihr das rechtlich erkläre würde sie eher nachgeben
Wo finde ich das, dass es datenschutzrechtlich nicht klar geht?
Dann schreibe ich meine Lehrerin das auch so, die anderen bekommen ihr maul nicht auf
Die sehen dich doch in der Schule auch wie du bist, wieso regst du dich überhaupt auf? Außerdem könntest du ja den Unterricht schwänzen.
hab ich grade ergänzt, hier ist noch die Quelle: https://datenschutz-schule.info/2020/05/03/teilnahme-am-unterricht-ueber-video-geht-das/
Da steht aber "Aufzeichnung". Wenn man nur mit Kamera am Unterricht teilnimmt, dann ist das nicht sofort aufgezeichnet