Kali Linux auf Android?

2 Antworten

Kalli Linux ist eine Distribution für professionelle PenTester, also Personen, die das beruflich machen und sich auskennen. Mit deiner Frage Stellst du klar, dass du nicht zu dieser Gruppe gehörst. Deswegen lass es sein. Du wirst es nicht verstehen und im besten Fall nur dein System schrotten. Eventuell sogar mit der Justiz in Konflikt kommen, wenn du Phishing oder sonst was betreibst.

Mit Termux kann man das ganze simulieren, aber nur im Terminal ohne grafische Oberfläche. Mit gerootetem Smartphone ging da mehr, meine ich. Aber da geht auch mehr kaputt.

Wenn du Linux als Betriebssystem für den Alltag ausprobieren willst, - was sich wirklich lohnt - dann nimm lieber Linux Mint 20.1 oder Gecko Linux static. Beide richten sich an Einsteiger und bieten grafische Programme auch für Systemeinstellungen und Treiber.


1441k 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 19:19

Kann ich damit Phishing betreiben mit Linux Mint?

0
julihan41  01.05.2021, 19:43
@1441k

Prinzipiell ja, aber nicht mit Bordmitteln.

Zu deiner Information: Phishing ist nicht nur illegal, sondern direkt strafbar.

1
1441k 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 19:50
@julihan41

1. Was heißt bordmittel?

2. Ja möchte es auch eher nur so zum Spaß an Freunden testen (mit vorheriger Absprache)

0
julihan41  01.05.2021, 20:04
@1441k
  1. Bordmitteln = vorinstalliert. Kali Linux bringt ja einen voll gepackten Werkzeugkasten für PenTesting. Linux Mint bringt einen Werkzeugkasten für den Alltag mit (Office, Bildbetrachter, PDF Viewer,...).
  2. Aus Spaß wird schnell Ernst und Ernst ist schon 2 Jahre alt... Also sei da bitte bitte bitte vorsichtig. Das geht schnell ins Auge. Am glimpflichsten ist noch, wenn nur dein PC abschmiert.
1
bmke2012  01.05.2021, 20:23
@1441k

Meinst Du das jetzt ernst??

Der Täter macht sich dabei schon bei der Datenbeschaffung durch das Verschicken der Phishing-E-Mail nach § 269 StGB strafbar. Auch das Erstellen der Phishing-Website erfüllt diesen Straftatbestand. Darüber hinaus sind die Tatbestände der §§ 143, 143a MarkenG bzw. §§ 106 ff. UrhG verwirklicht, wenn er markenrechtlich bzw. urheberrechtlich geschützte Kennzeichen oder Bezeichnungen verwendet. Durch die anschließende Datenverwendung macht sich der Phisher nach § 202a StGB strafbar, indem er sich durch die “gephishten” Daten Zugang zu den Konto- und Depotinformationen verschafft. Zugleich macht er sich durch die Verwendung der Daten für die Onlineüberweisung nach § 263a StGB und §§ 269, 270 StGB strafbar.

https://mein-strafrechtanwalt.de/straftatbestaende/vermoegensdelikte/phishing/

3
1441k 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 20:33
@bmke2012

Wie löscht man Antworten??

0