Käufer will Auto doch nicht?
Hallo,
Habe am Donnerstag einen Besichtigungstermin und der Käufer und ich haben uns schonmal auf einen Preis geeinigt.
Falls er kommt und noch weiter verhandeln will, muss ich drauf eingehen?
Und wenn nicht, darf er dann Ansprüche stellen z.B. die Anfahrt in Rechnung stellen?
11 Antworten
Verhandeln geht immer, wenn man noch keinen Vertrag hat. Aber dass man Kosten für die Anfahrt erstattet bekommt, ist ja wohl völliger Blödsinn.
Falls er kommt und noch weiter verhandeln will, muss ich drauf eingehen?
Nope
Und wenn nicht, darf er dann Ansprüche stellen z.B. die Anfahrt in Rechnung stellen?
Natürlich darf er das tun. Und du kannst ihm getrost (aber im übertragenen Sinn) nen Vogel zeigen und ihn nach Hause schicken.
Nein, er kann Dir keine Anfahrt in Rechnung stellen, und nein, du musst auf keine Forderungen eingehen. Er muss auch nicht das Auto kaufen.
der Käufer und ich haben uns schonmal auf einen Preis geeinigt
Wie ist das zu verstehen? Seid ihr euch einig geworden und habt beide gesagt: "Ja, so machen wir es" oder war es eher "O.k., muss ich mir noch ueberlegen"?
Wenn ihr bereits gegenseitig erklaert habt: "Ja, wir machen es so", habt ihr bereits einen Kaufvertrag geschlossen, an den ihr nun auch beide gebunden seid. Inwieweit sich das im Streitfall nachweisen laesst, waere dann aber wieder eine andere Frage.
War es aber eher als "Gut, koennten wir wahrscheinlich so machen, muss ich aber noch einmal drueber schlafen" zu verstehen ist, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen und jeder kann es sich auch noch anders ueberlegen.
Solange es keinen Kaufvertrag gibt, seid ihr an gar nichts gebunden. Kosten für seine Besichtigung musst du natürlich nicht zahlen. Wäre ja ein neues Geschäftsmodell.