Juwelier XYZ verkauft einen 30 Jahre alten Ohrring aus "echtem Gold" an Sven Horn. Letzterer entdeckt später, dass der Ring nicht aus Gold, sondern nur au?

3 Antworten

Es könnte sein, dass nach 30 Jahren der Einwand der Verjährung greift.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Oh, so etwas passiert normalerweise keinem Juwelier. Juweliere kennen die Stempel. Wieso hat sich der Kunde nicht den Stempel zeigen lassen. Nein, warum hat der Juwelier nicht von sich aus dem Käufer den Stempel gezeigt, der wohl nicht das ist?

Das ist mir eigentlich suspekt. Also, wenn reklamiert wird, muß seitens des Kunden der Beweis geführt werden, daß der Ring nicht, und genau dieser Ohrring nicht aus Gold ist.

Wenn es keine "ordentliche" Quittung gibt, worauf 1 mal der Ohrring beschrieben ist und zum anderen Gold in Karatangabe bzw. Stempel angegeben ist, kann der Kunde Pech haben. Der Juwelier sagt "Diesen Ohrring haben Sie nicht bei mir erworben". Oder: Ich habe Ihnen keinen Echtgoldohrring verkauft. Die Beweisführung fehlt in diesen Fällen.

Ich würde auch mal eine Verbraucherberatung zu Rate ziehen. Aber ich selbst sehe ein Problem.

Der Käufer war allein, also nicht in Begleitung von jemand, der als Zeuge auftreten könnte? Da sehe ich schwarz für Sven Horn

Dir ist schon klar, dass es einen echten Juwelier Schwandl gibt und deine Frage unter Umständen als üble Nachrede gewertet werden kann?

Wären dann StGB § 186: https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


Chroniker312 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 19:48

Lieber Zeitgenosse, wenn es dir wichtiger ist, andere User maßregeln zu müssen, als auf die eigentliche Frage einzugehen, dann tust du mir leid. Sehr Leid!!!

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Chroniker312 
Beitragsersteller
 21.03.2021, 19:25

Dies war auch nur ein Beispiel. Sollte nicht der Wahrheit entsprechen. Dann setze statt "Schwandl" "xyz" ein...

Für eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!

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