Justizfachangestellte Ausbildung?

3 Antworten

Justizfachangestellte werden i.d.R. nicht verbeamtet, denn es sind ja, wie der Name schon sagt, Angestellte. Angestellte sind aufgrund der Art des Beschäftigungsverhältnisses nie Beamte.

Für Justizfachangestellte spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Egal welche Staatsangehörigkeit man hat, man kann damit Justizfachangestellter werden.

Vergleichbare Beamte sind Justizfachwirte.

Um Beamter zu zu werden, spielt die Staatsangehörigkeit hingegen eine Rolle. Grundsätzlich benötigt man n. § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG die Deutsche Staatsangehörigkeit i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG oder alternativ die Staatsangehörigkeit

a) eines anderen EU-Mitgliedstaates
b) eines Staates des EWR (Liechtenstein, Island, Norwegen)
c) eines Vertragsstaates der BRD und der EU, dem ein Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt wurde (Schweiz).

In Ausnahmefällen kann man n. § 7 Abs. 3 BeamtStG auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit ins Beamtenverhältnis berufen werden, wenn u.a. ein besonders dringendes dienstliches Interesse besteht. Im mittleren Justizdienst dürfte dies allerdings nicht der Fall sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Ein Blick in § 7 BeamtStG beantwortet dies:

(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a)
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b)
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c)
eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
besitzt,

derya4747 
Fragesteller
 25.11.2023, 01:03

Danke

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Braucht man das als Beamter nicht grundsätzlich? Im Internet kannst du das alleine herausfinden. Wer justizfachangestellte werden will ist sicher klug genug um das zu googlen.

Beamte Deutschland Staatsbürgerschaft