Verwaltungswirtin im Tariflichen Vertrag?

1 Antwort

Man kann von einem Beruf, einer Tätigkeit, oder einer Qualifikation (bis auf wenige Ausnahmen) nicht auf die Statusgruppe schließen.

Im öffentlichen Dienst verrichten Beamte und Angestellte mit gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit und haben die gleichen Aufgaben. Sitzen zusammen im Büro, sind im selben Team, machen eben genau das gleiche, der/die eine aber als Beamte/r, der/die andere als Angestellte/r.

Daher kan man nicht pauschal sagen ein XY wird verbeamtet oder angestellt. Das war mal so (mag bei manchen Dienstherren in manchen Bereichen noch so sein), aber ist heute so pauschal nicht mehr der Fall.

Was bei deinem Dienstherr/Arbeitgeber für deinen Dienstposten, deiner Stelle, konkret zutrifft musst du daher selbst erfragen. Bei einer Ausbildung steigst du direkt als Beamtenanwärter ein und wirst dann verbeamtet, bei der nächsten wiederum ist eine Verbeamtung gar nicht vorgsehen. Der eine Dienstposten ist als Beamten-Dienstposten im Systen eingeplant, der nächste (inhaltlich identische) wieder als Angestellten-Diensposten. Dann wird eben der eine verbeamtet, der andere angestellt.

Da steck keinerlei erkennbares System dahinter. Das kann daher nur im Einzelfall gesagt werden.