Jugendarbeitschutzgesetz- Ausnahmen?

3 Antworten

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Das ist kein jährlich auftretender Notfall. Ein Notfall wäre bspw eine Naturkatastrophe o.ä.

Nein ist für einem Azubi kein Notfall des AG, damit könnte er vielleicht durchkommen wenn es sich nicht um eine Ausbildung handeln würde und auch dann sehr fraglich dies als Notfall zu bezeichnen.

der Berufsschule wurde ihm erklärt, dass er definitiv am 31.12 ab 14 Uhr und am 01.01. Komplett frei bekommen muss

Sehe ich daher genauso


jossie 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 17:32

Seht ihr, es ist im Gesetzestext nicht erkennbar, was ein Notfall ist. Und der AG sieht es als notfall. Ich allerdings nicht, denn man muss ja nicht soviel Buchungen annehmen, dass man es mit den erwachsenen Angestellten dann nicht schafft. Ein Notfall ist ein unabwendbares Ereignis meiner Meinung nach. Wie eine Naturkatastrophe z.b.

Antitroll1234  19.12.2023, 17:34
@jossie

Gebt doch mal einen Hinweis an die zuständige Kammer, die erklärt dem Ausbildungsbetrieb dann nochmal was von einem minderjährigen Azubi verlangt werden darf.