Jugendarbeitschutzgesetz- Ausnahmen?
Hi Leute,
mein Sohn lernt in der Gastronomie und er ist 16 Jahre und demzufolge noch ein Jugendlicher. Nun gibt es Streitigkeiten bezüglich der Arbeit an silvester und am Neujahrtag. In der Berufsschule wurde ihm erklärt, dass er definitiv am 31.12 ab 14 Uhr und am 01.01. Komplett frei bekommen muss, weil es das jugendarbeitsschutzgesetz so vorschreibt. Sein Arbeitgeber argumentiert allerdings mit dem Paragraphen 21, der aber für mich nicht erkennen lässt, ob es sich um einen Notfall handelt, sondern lediglich die Buchungen so hoch sind, dass es die anderen Kollegen nicht allein schaffen. Ist das dann wirklich ein Notfall? Ich dachte, es herrscht ein totales Beschäftigungsverbot an diesem Feiertag. Bitte helft mir. Danke jossie
3 Antworten
Das ist kein jährlich auftretender Notfall. Ein Notfall wäre bspw eine Naturkatastrophe o.ä.
Nein ist für einem Azubi kein Notfall des AG, damit könnte er vielleicht durchkommen wenn es sich nicht um eine Ausbildung handeln würde und auch dann sehr fraglich dies als Notfall zu bezeichnen.
der Berufsschule wurde ihm erklärt, dass er definitiv am 31.12 ab 14 Uhr und am 01.01. Komplett frei bekommen muss
Sehe ich daher genauso
Gebt doch mal einen Hinweis an die zuständige Kammer, die erklärt dem Ausbildungsbetrieb dann nochmal was von einem minderjährigen Azubi verlangt werden darf.
Ja zählt als Notfall
Seht ihr, es ist im Gesetzestext nicht erkennbar, was ein Notfall ist. Und der AG sieht es als notfall. Ich allerdings nicht, denn man muss ja nicht soviel Buchungen annehmen, dass man es mit den erwachsenen Angestellten dann nicht schafft. Ein Notfall ist ein unabwendbares Ereignis meiner Meinung nach. Wie eine Naturkatastrophe z.b.