Jugendamt informieren wegen suizidgefährdeter Freundin?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist deine Freundin noch minderjährig?

Eltern sind verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen. Dazu gehört auch, dass sie bei Bedarf einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung einrichten. Wenn es wirklich so akut ist, wie du schilderst, dann wären die Eltern - um ihrer elterlichen Verantwortung nachzukommen - die Tochter in die Psychiatrie zu bringen, damit sie in Behandlung kommt. Wenn sich die Tochter weigert, dann müssten sie bei Gericht einen Antrag auf geschlossene Unterbringung stellen.

Du könntest das Jugendamt einschalten, aber vorher wäre es sinnvoll:

  • Mit deiner Freundin zu reden und sie versuchen zu überreden, zum Arzt/psychologische Behandlung zu gehen.
  • Dich von einer (Psychologischen) Beratungsstelle beraten lassen.
  • Wenn die Beratungsstelle dies empfiehlt, dann könntest du auch gegen den Willen deiner Freundin (trotz Vertrauensbruch) zu den Eltern deiner Freundin gehen und von dem tatsächlichen Ausmaß der Krankheit deiner Freundin berichten. Vielleicht zeigt sie zu Hause nur einen kleinen Teil davon.

Wenn dies alles nichts bringt oder du die Sorge hast, das deine Freundin am Montag nicht mehr lebt, dann könntest du heute noch den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes informieren.

Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass Eltern verantwortliche Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Wenn diese das nicht tun, dann können sie bei Gericht anregen, dass ein Teilbereich der elterlichen Sorge entzogen werden wird.

In deinem Fall würde das so aussehen, dass das Jugendamt ein Gespräch mit deiner Freundin und deren Eltern führt. Dann werden sie den Eltern ans Herz legen, dass sie deine Freundin in die Psychiatrie fahren. Wenn das gute Jugendamtmitarbeiter sind, kann dadurch ein ganz schöner Druck aufgebaut werden. Wenn alles nichts bringt, dann stellt das Jugendamt einen Antrag bei Gericht, dass das Kind in die Psychiatrie muss - das Gericht entscheidet darüber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

wenn sie nicht zum arzt gehen will, kann ihr keiner helfen. entweder also sie kommt in eine psychiatrie, verweigert sie sich dort, kann ihr auch keiner helfen.

was sol das jugendamt deiner meinung denn tun?

Wenn sie nicht tatsächlich in akuter Gefahr ist, also Selbstmord versucht hat oder gerade vorbereitet, was soll das Jugendamt bitte machen?

Wenn es ihr nicht schlecht genug geht, dass sie zum Arzt will, gibt es da eh wenig, das man machen kann...


Iiiiiiiii190 
Fragesteller
 02.08.2019, 11:47

Es geht nicht darum, dass sie sich nicht fühlt als bräuchte sie Hilfe. Sie will keine Hilfe, weil sie sterben will. Und wenn sie selbst schon sagt, dass sie bald stirbt weil sie nichts isst 🤷‍♀️ braucht sie aufjedenfall hilfe

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wushelse  05.08.2019, 09:24
@Iiiiiiiii190

wenn sie aber keine hilfe annimmt und nicht leben will, dann kann ihr keiner helfen.

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