Jordan 4 fakes Verkauf eBay Kleinanzeigen?
Ich wollte jemandem meine Jordan 4 1 zu 1 verkaufen und die Person sagte sie hat es dem markenrechtsinhaber weitergeleitet und gesagt das es mich mehrere 1000 € kosten würde ich wüsste nicht das es strafbar ist was kann passieren und denkt ihr die person meint es ernst weil ich habe bisher nichts verkauft sondern es nur reingestellt und ich bin nicht vorbestraft und unter 14
3 Antworten
Mit der ich bin noch keine 14 Jahre alt Nummer klappt das nicht immer…
Strafrechtlich wird Dir nichts passieren.
Aber da Du nicht voll geschäftsfähig/minderjährig bist und Dich bei eBayKleinanzeigen nur mit Wissen und ausdrücklichen Einverständnis deiner Eltern registrieren darfst bekommen deine Erzeuger den Segen dann ab.
Ich würde an Stelle des Käufers zivilrechtlich durchziehen und trotzdem Strafanzeige erstatten.
Ja aber warum soll er zivilrechtlich vorgehen wenn er bei mir nichts gekauft hat
Der Handel mit Plagiaten ist verboten, und somit strafbar.
Da du unter 14, und somit noch nicht Strafmündig bist, wird da strafrechtlich nichts passieren.
Dem Zivilrecht ist das Alter aber egal. Dementsprechend kann Nike natürlich entsprechend klagen, und dich und deine Eltern in ein tiefes finanzielles Unglück stürzen.
Du bietest aber Plagiate zum Kauf an. Spielt die keine Rolle, ob sie letztendlich verkauft wurden oder nicht.
Würde also alles was mit den Plagiaten zu tun hat aus dem Netz nehmen, und die Beine still halten.
Aber was meinst du mit finanzielles Unglück meine mit meinen Eltern will nicht das denen was passiert
Na was meinst du wer den Schadensersatz zahlen muss.... Deine Eltern!
Ich hab nirgendswo hingeschrieben das die Schuhe fake sind kann mich das retten?
Hier geht es ja nicht um Unwissenheit sondern darum das ich nicht in die Anzeige geschrieben hat das die Schuhe fake sind bei ebay Kleinanzeigen und der Käufer wollte die Schuhe sogar kaufen aber ich habe gesagt nur Versand ist möglich und dann hat er mit dem markenrechtsinhaber gedroht
Du kannst garnichts auf E-Bay Kleinanzeigen verkaufen, denn du bist unter 18 Jahren alt, selbst wenn du etwas verkaufst, der Kaufvertrag wäre dann ungültig da du noch nicht volljährig bist und E-Bay Kleinanzeigen ab 18 Jahren ist
Nun trotzdem, solltest du es sein, bis 18 Jahre bist du "beschränkt Geschäftsfähig".
Heißt, du kannst kleinere Sachen mit Taschengeld kaufen, aber nicht Schuhe um mehrere hundert € verkaufen ohne Zustimmung deiner Eltern.
Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften.
Aber Nike übertreibt doch nicht wenn ich nichtmal ein Schuhe verkauft habe mich direkt zu verklagen habe gehört Louis vuitton, Adidas und andere Marken sind da strenger was Plagiate angeht