Jobcenter will mich bescheissen?

8 Antworten

Abgesehen von Deiner fäkalen Ausdrucksweise hat das Jobcenter Recht, da ALG 2 immer monatlich im Voraus überwiesen wird. Von Nachzahlungen abgesehen.

Wenn sie das ALG 2 für April zurück haben wollen, da wird es dafür wohl einen Grund, wie z.B. Einkommen, geben.

Das ALG II wird immer im voraus für den kommenden Monat gezahlt. Die Zahlung Ende März ist für den April bestimmt. Das kannst Du nachprüfen indem Du Deine Kontoauszüge prüfst. Bei der Erstbewilligung hast Du die Zahlung rückwirkend ab Antragstellung bekommen und danach immer im voraus.

Alg II wird monatlich im voraus bezahlt, deren Behauptung ist also richtig. Wenn du also im April nicht mehr berechtigt warst, musst du diese zurück zahlen.

das Jobcenter überweist im voraus. also wäre das vom 28.3. für April.

sollte aber auf deinem letzten Bewilligungsbescheid stehen, wann welches Geld kommt.

Nein das ist kein Beschiss. Das Harz4 wird immer für den Monat später überwiesen. In deinem fall wurde der Betrag für April am 28.3. überwiesen. Da du aber da wieder einen Job hattest, fördert das JC völlig zurecht seine Kohle von dir zurück