Jobcenter verlangt Lohnabrechnung September und Anlage EK trotz Abmeldung?

3 Antworten

Selbst wenn Du Ende August kein Bürgergeld mehr in Voraus für September erhalten hast, muss es für deine Abmeldung oder schriftlichen Verzicht auf zustehende Leistungen einen Grund geben.

Das Jobcenter ist also dennoch berechtigt über einen länger zurückliegenden Zeitraum deine Einkommensverhältnisse zu prüfen.

Die Leistungen für September wurden wahrscheinlich schon Ende August ausgezahlt. Sofern Du erst jetzt Deine Veränderungsmitteilumg gemacht hast wäre es rechtens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 01:36

Also ist das richtig vom Jobcenter?

Nixplan0815  21.09.2024, 09:01
@Rotka896pe

Ja wäre es, denn müsstest ja die Septemerleistungen, schon Ende August und ohne Anrechnung von Einkommen erhalten haben.

Immer bitte daran denken, dass Bürgergeld eine Vorschussleistung ist. Anders als AlgI, was am Ende des Anspruchsmonats für den Anspruchsmonats zufließt, ist es beim Bürgergeld so, dass es am Ende des Vormonats für den Folgemonat zufließt.

Diesen Umstand hat der Gesetzgeber seit Anfang 2005 beibehalten. Ein Hauptargument hierfür seien die Vermieter, da sie am 01. des Monats, die Mietzahlungen wünschen und durch die Vorschussleistung, den Bürgergeldbeziehern noch Zeit bleibt entsprechende Daueraufträge zu bedienen.

Nachteil hierbei ist, dass man bei Arbeitsaufnahme und nicht zeitnaher Veränderungsmitteilung, schon überzahlt ist, obwohl man sein Gehalt noch nicht auf dem Konto hat.

Daher die Empfehlung, gib Dein erstes Einkommen nicht aus, suche Dir einen Bürgergeld Freibetragsrechner aus dem Internet, ziehe den Freibetrag von Deinem Netto ab und lege Dein Geld in Höhe des errechneten Erdnüssen zur Seite. Denn das dürfte auch in ungefähr der überzahlte Betrag sein. Ausnahme ist hierbei, wenn Dein Einkommen erheblich höher ist als das Bürgergeld. Dann wird die Überzahlung maximal so hoch sein wie die Leistung für September.