Jobcenter übernimmt die endabrechnung der alten Wohnung nicht nach ungenehmigtem Umzug!?

4 Antworten

Deine Beschreibung lässt leider viele Fragen offen!

Im Bezug auf einen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jobcenter, ist eine detaillierte Beschreibung der Umstände unverzichtbar.

Du schreib schreibst:

Wir hatten in unserer alten 2 Zimmer Wohnung 2x einen Wasserschaden und später dann ein massives Feuchtigkeits Schimmel Problem.

Für die Beseitigung der Mängel ist der Vermieter verantwortlich. Kannst du belegen, den Vermieter aufgefordert zu haben, die Mängel zu beseitigen?

Hast du das Jobcenter jedes Mal schriftlich darüber informiert, dass der Vermieter sich wiederholt geweigert hat die Wasserschäden zu beheben?

Du schreibst:

Aus gesundheitlichen Gründen mussten wir umziehen. 

Gibt es ärztliche Befunde, Atteste, oder einen Arzt, der aufgrund der geschilderten Mängel einen Wohnungswechsel empfohlen hat?

Du schreibst:

Das amt hat den Umzug nicht genehmigt damals.

Damals war wann?

Wie hat das Jobcenter die Entscheidung damals begründet?

Du schreibst:

Im Nachhinein als sie dann Bilder von uns bekamen doch indirekt geduldet.

Warum im Nachhinein. War dem Jobcenter der katastrophale Zustand der Wohnung nicht längst bekannt?

Du schreibst:

Sie können uns ja nicht auf der Straße mit Kind sitzen lassen.

Klingt, als dieser Umstand Teil einer Strategie war.

Du schreibst:

Jetzt kam die Endabrechnung der alten Wohnung und das Jobcenter lehnt die Zahlung ab aufgrund nicht genehmigten Umzugs von damals ab.

Handelt es sich um die übliche Endabrechnung der Nebenkosten?

Oder macht der Vermieter weitere Kosten geltend?

Wurde die Wohnung ordentlich gekündigt und vertragsgemäß an den Vermieter zurückgegeben?

Bestehen Mietschulden. Falls ja, in welcher Höhe?

Wurde für die Wohnung eine Mietkaution hinterlegt. Falls ja, in welcher Höhe.

Du schreibst:

Wir mussten ja umziehen uns blieb nichts anderes übrig.

Erfahrungsgemäß verlangen Vermieter bei Einzug die erste Miete sowie eine Kaution.

Hat der neue Vermieter euch die Wohnung in der Hoffnung vermietet, dass das Jobcenter im Nachhinein die Miete zahlen wird?

Du möchtest wissen:

Wieso machen die es einem immer so schwer?

Das mag dir so vorkommen ist aber nicht so.

Richtig ist:

Sozialleistungen, wie das Bürgergeld werden durch die Sozialabgaben der Steuerzahler finanziert.

Dies heißt: Das Jobcenter muss über Sozialleistungen Rechenschaft ablegen.

Richtig ist:

Als du das Bürgergeld (früher Hartz IV) beantragt hast, hast du eine Vereinbarung unterschrieben.

Unter anderem hast du zugestimmt, dass ein Umzug durch das Jobcenter genehmigt werden muss, wenn das Jobcenter die Miete zahlen soll.

Das Problem: Du willst von den gesetzlichen Bestimmungen aus SGB II profitieren, verstößt aber gleichzeitig gegen die Regeln.

Ich sag's mal so wie es ist: Alle, die sich an gesetzliche Bestimmungen halten sind schlechter gestellt, als diejenigen, denen Regeln egal sind.

Im Widerspruchsverfahren musst du deinen Anspruch auf Kostenübernahme nachvollziehbar begründen können.

Deshalb sind die fehlenden Informationen so wichtig.

Um welche Beträge geht es bei der Endabrechnung überhaupt?

Vielleicht ist es auch günstiger, sich mit dem Jobcenter über ein Darlehen zu einigen, als ein Widerspruch, der nicht hinreichend begründet werden konnte.

Wenn du Lust hast, beantworte bitte meine Fragen. Dann sehen wir vielleicht auch etwas klarer.


Hawkeye2386 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 14:25

Hallo, vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

Die Wasserschäden wurden 2x nicht ordnungsgemäß mit trockengeräten getrocknet. Ursache war ein geplatzt Beulen im Keller nebenan. Die Wohnung war für die Zeit unbewohnbar und wir mussten in der Zeit von 7wochen zu meinen Eltern ziehen. Danach fing es mit dem Schimmel an. Meine Hausärztin hat es empfohlen aber kein Attest geschrieben. Das alles liegt jetzt genau 1 Jahr zurück. Der alte Vermieter hat fie Wohnung seit dem auch nicht mehr vermietet. Das amt hat es also ca 1 Monat vor Umzug nicht genehmigt. Seit 1.5.2023 wohnen wir in der neuen Wohnung.

Der neue Vermieter wusste das wir Leistungen beziehen war damit einverstanden. Das amt weigerte sich weil die Wohnung 100 Euro über dem mietspiegel lag, laut denen. Was wir aber gemeinsam mit dem Vermieter und der Stadt widerlegen konnten.

Der Zustand der Wohnung war dem Amt sehr wohl bekannt es wurden Bilder und Videos an sie geschickt.

Es handelt sich um die normale jahresendabrechung in Höhe von ca. 1000 Euro. Mitschuldig haben wir keine.

Die neue Kaution haben meine Eltern ausgelegt. Der neue Vermieter wusste dass das jobcenter bezahlen muss weil die Vormieter auch die gleichen Leistungen bezogen haben.

Nach dem Umzug sind noch andere Bewohner des alten hauses umgezogen weil es durch die Wasserboiler Geschichte zu Unstimmigkeiten der Abrechnung kam und neu geprüft werden musste. Deshalb haben wir die Abrechnung auch jetzt erst erhalten.

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Warum habt ihr nicht erst die Bilder gemacht um damit den Bedarf des Umzugs zu unterstreichen?

im Nachhinein ist das natürlich schwierig. Ihr werdet auf der Rechnung sitzen blieben.
Natürlich könnt ihr in Widerspruch gehen, aber ich mach euch da wenig Hoffnung.


Hawkeye2386 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 05:18

Wir haben sogar Bilder gemacht vorher. Die neue Wohnung hat halt 3 Zimmer 80qm da meine Töchtern ja auch ein wenig Wohnraum zusteht. Die alte Bude war meine Single Wohnung 55qm Keller.

Ich denke die wollen uns da was reinwürgen.

Anfangs wollten Sie nicht mal die neue genehmigen obwohl die vom mietspiegel passt und pro Person knapp 40qm zusteht. Hier bei uns un der Kleinstadt ist das Amt besonders schlimm und deren Machenschaften bekannt. Bo online news

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Caila  21.06.2024, 08:45
@Hawkeye2386

40qm pro Person? Wo lebst du für den Luxus?
Also kann sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Ich kenne es jedenfalls nur so 45 qm für 1 Person , für jede weitere Person 15 qm.

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Wir bitten um Hilfe

Dann wendet Euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn der Umzug nachträglich genehmigt wird, klappt's auch mit der Endabrechnung :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn ihr aufgrund von schimmel umziehen müsst gibt es keine abschlussrechnung, sondern der Vermieter bleibt auf den kosten sitzen.