Jobcenter rechnet Bafög an obwohl ich kein Bafög bezogen habe?
Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin jetzt schon seit längerem beim Jobcenter (lebe bei meinen Eltern) und ich habe letztes Jahr bis Juli Bafög bekommen da ich eine schulische Ausbildung mache. Ich habe halt vergessen einen Folgeantrag zu stellen weshalb ich kein Geld mehr bekommen habe. Aber das Problem an der ganzen Sache ist dass das auf dem Bewilligungsbescheid die ganze Zeit angerechnet wurde und ich somit gar kein Geld bekommen habe. Uns ist das etwas spät aufgefallen und dass Jobcenter meinte dass die eine Bestätigung haben wollen das ich kein Bafög bekomme. Ich habe mich dementsprechend beim Bafög Amt gemeldet und die Situation erklärt und die haben mir dem entsprechend auch eine Bestätigung geschickt das ich seit Juli kein Bafög bekomme. Worauf hin Jobcenter sich nicht mehr gemeldet hat und das ging die ganze zeit jetzt schon so bis heute noch dass das Geld angerechnet wird. Ich habe sogar bis vorhin noch mit dem Amt gesprochen und die sagen mir „ja ich kann ihn da jetzt nicht viel mehr geben bis ihr neuer Antrag genehmigt wurde. zeigen sie einfach ihren neuen Antrag vor“. Zudem sagte sie mir noch dass ich auch kein Geld zurückbekommen würde von dem Geld was mir die ganze zeit zu Unrecht angerechnet wurde.
Ist das jetzt wirklich so das wir jetzt kein Geld zurückerstattet bekommen was uns über die Monate hinweg falsch angerechnet worden ist?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hättest papierschriftlich Widerspruch gegen die Anrechnung einlegen sollen.
Kann man vielleicht auch jetzt noch "reparieren".
Ich empfehle, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Bafög gehört - wie z. B. auch Kindergeld - zu den vorrangigen Leistungen, die beantragt werden müssen, um die Hilfsbedüftigkeit von sozialen Mitteln möglichst gering zu halten. Und meines Wissens werden sie auch dann angerechnet, wenn du es nicht beantragt hast. Das war nun euer eigenes Versäumnis.
Das würde bedeuten, dass es keine Erstattung gibt.
Man möge mich gern korrigieren, wenn ich Unrecht habe.