Jobcenter?

2 Antworten

Ich würde dem Jobcenter schriftlich mitteilen, dass das Gewerbe seit dem 31.10.2020 abgemeldet ist und einen entsprechenden Nachweis darüber in Kopie beifügen. Es kann allerdings sein, dass sich die Anlage EKS auf die Monate vor der Abmeldung bezieht. In meinen Augen ergibt das zwar nicht so viel Sinn, wenn du in diesem Zeitraum noch keine Leistungen erhalten hast, aber man weiß ja nie.

Die Kontoauszüge beziehen sich i.d.R. auf dein Privatkonto. Wenn dein Geschäftskonto noch vorhanden ist, würde ich allerdings Kontoauszüge beider Konten einreichen. Das Jobcenter möchte natürlich wissen, ob da noch Geld vorhanden ist.

LG


Tobias1022 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 19:23

😍😍👍Dankeschön

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Die Anlage EKS muß ausgefüllt werden, wenn Du Einkommen hast (Geld verdienst).

Wenn das Gewerbe abgemeldet ist, nehme ich mal an, daß kein Einkommen mehr vorhanden ist.

Du solltest das Jobcenter auf das abgemeldete Gewerbe hinweisen, sofern noch nicht geschehen und gleichsam mitteilen, daß Du keinen andere Einkommen hast, wenn das so ist.

Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate werden in der Regel von allen Konten verlangt, die auf Deinem Namen laufen bzw. über die Du verfügungsberechtigt bist.

Also Privat- und Geschäftskonto.


Tobias1022 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 19:27

Dankeschön 😍👍

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