Jobcenter?

3 Antworten

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Wenn Du min. 25 bist wäre das ohne einen wichtigen Grund möglich.


isomatte  17.08.2024, 03:12

Danke dir für deinen Stern !

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Luna12512 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 19:15

Bin 23

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isomatte  15.08.2024, 19:22
@Luna12512

Dann beziehst Du ja nicht alleine Leistungen vom Jobcenter, weil Du unter 25 bist und wohnhaft bei den Eltern mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Du hast also unter 25 Jahren keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, den hast Du dann auf Grund von fehlendem Einkommen der Eltern, die können dann euren Gesamtbedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken.

Es muss schon ein wichtiger Grund für deinen Auszug vorliegen, der dann vom Jobcenter auch als solcher anerkannt würde.

Kannst Du nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beim Jobcenter stellen, die Nummer der BG - nicht vergessen und darin deine Situation so ausführlich wie möglich erklären.

Dann bleibt nur abwarten und das beste hoffen.

Bei Ablehnung kannst Du natürlich auch einen schriftlichen formlosen fristgerechten Widerspruch einlegen und im schlimmsten Fall vor dem Sozialgericht klagen.

Da würde ich mir an deiner Stelle beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, damit kannst Du dir dann einen Anwalt am besten für Sozialrecht suchen.

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weil ich in der Probezeit gekündigt worden bin.

... weil mir während der Probezeit gekündigt wurde.

Wenn Du Deinen Worten nach "beim Jobcenter bist", solltest Du bereits deren Hilfe bekommen, wobei man nach einer Kündigung ggf. zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Jobcenter unterstützen Auszüge von unter 25-jährigen aus dem Elternhaus nur in Härtefällen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.