Jobben anerkannt?

2 Antworten

Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres besteht Berufsschulpflicht, wenn Du nicht in einer anderen Schule angemeldet bist. Das ist zwar nur ein Tag pro Woche, aber man muß halt da hin gehen. Davon wirst Du durch den Job nicht "entlastet".

Der Besuch irgendeiner berufsbildenden Schule würde dieser Pflicht genüge tun. Ansonsten kommst Du in eine Klasse für "Jungarbeiter". Je nach Vorbildung verlernt man wenigstens keinen Stoff aus den Hauptfächern...

Du wirst trotzdem Schulpflicht haben da sich ein Minijob damit leicht organisieren lässt