Jemanden in Österreich wegen Betrug anzeigen

7 Antworten

Na, viel wird das nicht bringen. Betrug ist das schonmal nicht und deswegen wird auch kein Verfahren gegen diese Person eingeleitet werden.

Du müssstest nachweisen, dass der Artikel nicht funktioniert und er das auch nicht getan hat, als die Verkäuferin den losgeschickt hat. Nur dann bekommst hast du eine Chance auf dein Geld. Aber nicht auf ein Verfahren wegen Betrug.


loggol 
Beitragsersteller
 15.09.2011, 10:09

Heisst das ich kann auch defekten Schrott als OK ausgeben und muss mich um nichts fürchten?

Zum Gerät selbst - es weist keine Stosspuren auf - Gehäuse ist ganz, auch Display ist nicht gebrochen, aber nach dem Einschalten sind irre Zeichen zu sehen, Ausgabe spielt verrückt, die eindeutig auf einen elektronischen Defekt hindeuten und nicht einen der infolge einer Gewalt aufgetreten ist. Auch der Briefumschlag ist schon sauber und nicht deformiert oder zerdrückt

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Michel76  15.09.2011, 10:18
@loggol

Wie gesagt, es würde an dir liegen nachzuweisen, dass das Gerät den Defekt schon vorher hatte. Nur dann könntest du auf dem mühsamen, zivilen Weg dein Geld zurück holen. Die Polizei wird dir dabei nicht helfen. Das ist nicht ihre Sache.

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loggol 
Beitragsersteller
 15.09.2011, 10:20
@Michel76

Geld spielt nun keine Rolle - damit habe ich mich abgefunden. Ich möchte Ihr einfach nur etwas Ärger bereiten.

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Wo ist der Gerichsstand? Bei privaten ist das meistens der Ort des Käufers, bei gewerblichen oft der des Verkäufers. Ob Betrug vorliegt? Sieht mir nicht unbedingt so aus...

Es ist eher ein Fall von Schadensersatz. Wahrscheinlich ist dein Kauf unter 250 Euro, eine Zivil-Klage wird dich schon an Anwalt mehr kosten....

Das geht auch von hier aus, hat aber überhaupt keinen Sinn ;-(


loggol 
Beitragsersteller
 15.09.2011, 10:12

Das ist mir fast klar - Geld ist weg, ich möchte nur "Laut mit der Tür knallen, wenn ich schon das Spielfeld verlasse"... Also nur gewissen Ärger der Verkäuferin bereiten.

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Einige Infos über Betrug (Österreich)

Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Betrug ist ein Vorsatzdelikt und erfordert für die Strafbarkeit einen doppelten Vorsatz. Einerseits Tatbestandsvorsatz, der auf Verwirklichung der äußeren Tatseite gerichtet ist und einem zusätzlichen Vorsatz in Richtung einer unrechtmäßigen Bereicherung, den die Praxis[1] zusammenfassend Täuschung-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz nennt, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt.

Wikipedia

In deinem Fall dürfte es so gut wie unmöglich sein zu beweisen, dass das Gerät schon > vor dem Versand defekt war. Ich schätze die Chancen jedenfalls als gering an. Was du machen kannst ist schriftlich (eingeschrieben) den Kaufpreis gegen Rückgabe des Gerätes zurück zu verlangen.

LG und viel Erfolg

Würde da an die Polizeistelle des Wohnorts der Betrügerin schreiben und die Sachlage schildern. Dann noch fragen, welche weiteren Angaben sie benötigen! Starke Indizien für einen Betrug sind ja da, weil schon der Versand nicht v ersichert erfolgt ist. Viel Erfolg. Ich finde es gut, wenn Du diese Sache nicht auf sich beruhen läßt. Kommst Du nicht einmal in die Nähe der Täterin, damit Du sie dir einmal persönlich vorknöpfen kölnnest?