Jemand ist mir gestern auf mein Auto draufgefahren?

7 Antworten

Das ist deine Entscheidung. Du kannst "nach Gutachten" abrechnen. Dabei wird nur die MwSt. nicht berücksichtigt. Die bekommst du aber anschließend noch, wenn du ein Auto vom Händler kaufst.

Sofern der Unfallverursacher auch ermittelt ist, übernimmt dessen Versicherung alle Kosten.

Du kannst dir aussuchen den Schaden reparieren zu lassen oder ihn zu belassen und das Geld zur Schadensbeseitigung zu nehmen.

Sollte der Unfallursacher nicht bekannt sein, bleibst du selbst auf dem Schaden sitzen. Es sei denn die hast einen Vollkasko-Tarif. Dann gilt das gleiche wie zuvor (abzüglich Selbstbeteiligung).

Mit dem Verkauf würde ich der Einfachheit halber warten, bis der Versicherungsfall abgewickelt ist. Der Käufer möchte ja wahrscheinlich ohnehin lieber ein unbeschädigt es Fahrzeug kaufen.

Die Versicherung des Verursachers muss das übernehmen.

Ich würde definitiv mit dem Verkauf warten. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die komplette Kosten übernehmen.

Erzähl dem Käufer was passiert ist und frag ihn, ob er es noch will oder ob er es erst nach der Repatur will.