Japanerin mit nach Deutschland nehmen?

5 Antworten

Unter 18 geht gar nichts und "mitnehmen" kann man auch nur jemanden, der oder die volljährig ist mit Touristenvisum wenn nicht verheiratet und dann keine Aufenthaltsgenehmigung hat.

Was soll das werden? Frauenimport , und das aus Japan?


DerCaveman  26.09.2021, 02:26

Japaner brauchen kein Visum, koennen visumfrei einreisen und - wenn die Voraussetzungen dafuer erfuellt sind - dann auch einen Aufenthaltstitel erhalten.

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Also volljährig sollte sie schon sein. Dazu natürlich die ganzen Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Länder bzw. Japan beachten.


cookiesqzz  26.09.2021, 08:47

Grundlegend wird eine Volljährigkeit vorausgesetzt. Solltet ihr verheiratet sein und du bist ebenfalls kein deutscher Staatsbürger, dann kann eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragt werden ohne nachgewiese Sprachkenntnisse. Bist du allerdings deutscher oder ihr seid nicht verheiratet, dann wird von ihr ein Nachweis über einen erfolgreich bestandenen Test Deutsch A1 verlangt. Kann man umgehen wenn ihr ein gemeinsames Kind habt, welches doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, damit beantragt man einen Familiennachzug zum Kind und nicht zum Partner. Im Idealfall bekommt man damit erstmal Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre.

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cookiesqzz  26.09.2021, 10:37
@DerCaveman

Quelle? Wär interessant zu wissen, damit ich unser örtliches Ausländeramt auf ihren Fehler hinweisen kann, den sie bei meiner Frau damals gemacht haben mit ihrer Forderung nach einem A1 Nachweis.

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cookiesqzz  26.09.2021, 11:26
@DerCaveman

Bei deinem §30 Link wird davon ausgegangen, dass beide keine dt. Staatsbürger sind. §41 sagt lediglich, dass sie sich ihren Stempel für drei Monate am Flughafen bei der Ankunft abholen dürfen. Haben wir damals auch alles durchgekaut, weil meine Frau kein Wort deutsch konnte.

Fakt ist, wenn er Deutscher ist, dann muss sie bei ihrem Antrag einen Nachweis vorlegen, dass sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache beherrscht, bzw. in einem bestimmten Zeitraum nachreichen. Ausnahmen, die keinen solchen Nachweis erfordern, kann man auf der Seite der deutschen Auslandsvertretung in Japan nachlesen.

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DerCaveman  26.09.2021, 11:59
@cookiesqzz
Bei deinem §30 Link wird davon ausgegangen, dass beide keine dt. Staatsbürger sind.

Das ist zwar richtig, allerdings regelt AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 5, dass u.a. § 30 Abs. 1 Satz 3 auch beim Zuzug zum deutschen Ehepartner anzuwenden ist.

§41 sagt lediglich, dass sie sich ihren Stempel für drei Monate am Flughafen bei der Ankunft abholen dürfen.

Nein. AufenthV § 41 Abs. 1 lautet: "Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden."

Die Erfuellung genau dieser Voraussetzung verlangt AufenthG § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 fuer den Wegfall der Verpflichtung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Er lautet: "Satz 1 Nummer 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn ...[ ] ...4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf ..."

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Wenn er sie geheiratet hat, ja.

Staatsbürgerschaft kann sie aber erst nach ein paar Jahren bekommen.

Grundlegende Deutschkenntnisse sind aber nötig um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.


DerCaveman  26.09.2021, 02:24
Grundlegende Deutschkenntnisse sind aber nötig um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Bei Japanern ist das keine Voraussetzung.

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jort93  26.09.2021, 03:58
@DerCaveman

Oh, stimmt. Für Leute aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und den USA gibt es ne spezielle Ausnahme. Interessant.

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Japan gehört zu den "Best Frinds" Japaner dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.