Jahre einer nicht abgeschlossenen Pflegeausbildung anerkennen lassen?
Hi, folgende Situation:
Ich bin 34 Jahre alt und habe bereits eine eine abgeschlosse Berufsausbildung als Industriemechaniker.
Nach diesem Abschluss erwies es sich zumindest für mich als sehr schwer dauerhaft Arbeit zu finden. Das mag manche verwundern, aber so war es. Ein paar Jahre später begann ich eine neue Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Diese dreijährige Ausbildung brach ich nach zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen leider ab.
Das ist sehr bedauerlich, da meine Leistungen wirklich gut waren, im praktischen wie auch im theoretischen Bereich.
Ich arbeite seit dem, seit mittlerweile ca. 5 Jahren dennoch in der Pflege. Als ungelernte Pflegekraft. Und möchte auch weiterhin als Pfleger arbeiten, da ich diesen Beruf liebe.
Nun bin ich mittlerweile Vater eines leiblichen und eines Stiefkindes.
Und da kam mir der Gedanke, dass Kollegen um einiges mehr verdienen als ich, oftmals kinderlos, was bedeutet, sie haben es viel einfacher. Bei uns ist es so, dass wir mit zwei Kindern, beide arbeiten müssen um über die Runden zu kommen.
Auf meine Frage hin, ob man evtl Jahre der Ausbildung anerkennen lassen kann, und sei es auch nur den einjährigen Pflegehelfer, wurde mir von der Landesbehörde Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass das nicht möglich sei, weil es durch die Reform nur noch die Pflegefachkraft gebe.
Meine Frage dazu:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, einen Abschluss zu erreichen, im Pflegebereich, sodass ich weiter in der Pflege arbeiten kann, aber einfach mehr verdiene? Und das evtl neben dem Job?
Denn eine dreijährige Ausbildung stelle ich mir wirklich schwer vor, mit Familie und zwei Kindern. Außerdem mit Azubi-Gehalt.
Weiß vielleicht jemand eine Lösung für mein Problem?
LG
2 Antworten
Wenn du 6 Jahre in einem Beruf arbeitest, kannst du diesen auch ohne Prüfung anerkennen lassen. Aber im pflegerischen Bereich gibt es eben Tätigkeiten die NUR von ausgebildeten Fachkräften ausgeübt werden dürfen. Das ist gesetzlich so geregelt.
Ich möchte mir auch nicht von einem Lehrling eine Spritze setzen lassen.
Du kannst eine Externenprüfung bei der zuständigen Kammer machen. Es werden auch Vorbereitungskurse angeboten
Danke dir für deine Antwort. Ist ja auch absolut nachvollziehbar. Daher auch mein Gedanke, ob man etwas anerkennen lassen kann, was ich ja gelernt habe, und entsprechend einen Abschluss nachzuholen. Ich will jetzt auch nicht ohne Abschluss als Ausgelernter arbeiten. Das hab ich vielleicht missverständlich formuliert. LG