Ist sie verpflichtet ihn anzuzeigen?

6 Antworten

Sie sollte es tun. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit geringer, dass er es zumindest bei ihr nicht noch einmal macht.

Muss sie nicht.

Allerdings, ein Antragsdelikt ist es nicht, bedeutet wenn jemand anderes der Polizei von dem raub erzählt, ermittelt die Polizei selbst wenn sie das nicht möchte.

Nur ganz wenige Straftaten müssen zur Anzeige gebracht werden. z.B. wenn du Kenntnis von den Plänen für einen Angriffskrieg erlangst.

Ein Überfall gehört nicht dazu.

Bereits begangene Straftaten muss niemand* anzeigen. Dafür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage.

(* das betrifft natürlich nicht Beamte, deren Aufgabe genau das ist.)

Selbstverständlich darf sie entscheiden, den Vorfall nicht anzuzeigen.