Ist Sexting zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt oder verboten?

Erlaubt laut Quelle: 67%
Verboten laut Quelle: 33%

15 Stimmen

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Erlaubt laut Quelle:

WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 21:50

Und aus welchem Absatz geht das jetzt hervor? Es ist da überall eigentlich nur von Sex die Rede, nirgends von Sexting.

Libertinaerer  07.11.2023, 03:34
@WeiserSatz

DH für beide! Denn:

Ja, Sexting gehört zu sexuellen Handlungen (folgt also auch zumindest sinngemäß deren Regeln), ist aber (mittlerweile) rechtlich eigenständig (war früher anders).

Warum?

Sex ist "flüchtig", Bilder/Videos aber sind "dauerhaft".

Deswegen gibt es eigenständige Gesetze dafür, damit Minderjährige eine Kontrolle über die Verbreitung intimer Aufnahmen von ihnen behalten können, und auch nicht ins Pornogeschäft abrutschen.

Deutsches Recht:

  1. Nicht jedes Nacktbild ist auch pornografisch. Nacktbilder von Minderjährigen, die nicht als pornografisch einzustufen sind, sind nicht verboten - ausgenommen ist die entgeltliche Weitergabe an Dritte.
  2. Soweit die hier gegenständlichen Bilder als jugendpornographisch einzustufen sind, greift für die abgebildete Person selbst der Ausnahmetatbestand des § 184c Abs. 4 StGB, der Besitz ist für sie selbst also legal, ebenso die Besitzerlangung durch den Empfänger. Ein Weiterleiten an Dritte durch den Empfänger hingegen wäre davon nicht mehr erfasst und eindeutig strafbar.
  3. Eine Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Empfängern der unter den Ausnahmetatbestand des Abs. 4 fallenden Inhalte ist aus dem Gesetz nicht zu entnehmen. Zu dieser Frage müsste man jetzt Urteile und Literatur prüfen - aber das führt mir hier jetzt ehrlich gesagt zu weit.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ganz allgemein kommt noch als Problem beim zumeist anonymen "Geschreibe" im Internet hinzu, dass Personen ein falsches Alter angeben können. Selbst wenn man also gutgläubig denken sollte, mit volljährigen Personen zu kommunizieren, kann das nicht zutreffen und es sich tatsächlich um Minderjährige handeln, die einem etwas vorgaukeln. Auch dann kann man vermutlich in einen ziemlichen Schlamassel geraten.

Verboten laut Quelle:

Wenn ich als Erwachsener (also zum Beispiel ich) pornografische Inhalte mit Jugendlichen austausche, komme ich mit dem Gesetz in Konflikt. Außerdem ist es nicht mein Wunsch! Tausche ich Nacktbilder und frivole Texte mit anderen Erwachsenen aus, auch wenn sie deutlich jünger oder älter sind, geht das in Ordnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und jede Menge Sex!
Erlaubt laut Quelle:

Quelle Google, grundsätzlich ist es erlaubt, aber ich müst da zustimmen und ein paar andere Sachen, aber das Alter der Person spielt auch eine Rolle.


WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 21:35

Google ist eine Suchmaschine und keine Quelle.

WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 21:37
@Samuel296

Google verlinkt nur auf Webseiten, Google selbst ist keine Quelle. Also zeig mir doch bitte den Link wo du das gelesen hast.

Samuel296  06.11.2023, 21:38
@WeiserSatz

Weiß nicht mehr, ist bisjen länger her, kann aber auch Bing gewesen sein.

Samuel296  06.11.2023, 21:52
@WeiserSatz

https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/sicherheit/sexting/#:~:text=Wenn%20Sexting%20in%20beidseitigem%20Einverst%C3%A4ndnis,gemacht%20oder%20gar%20versendet%20werden. Wenn Sexting in beidseitigem Einverständnis erfolgt und Sender und Empfänger über 14 Jahre alt sind, ist es rechtlich erlaubt. Fotos sollten jedoch niemals aufgrund von Druck oder Erwartungshaltungen ("Du liebst mich ja gar nicht wirklich, sonst dürfte ich ein Foto von dir machen!") gemacht oder gar versendet werden.

WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 21:55
@Samuel296
Eine 15-Jährige darf also eigene erotische Bilder an ihren 16-jährigen Freund schicken, eine 18-Jährige darf Bilder ihrer unbekleideten 17-jährigen Freundin machen.

Und wieder steht nichts von wegen ob auch ein 30 Jähriger Bilder seiner 16 jährigen Freundin machen darf! Diese Beispiele sind so saudumm gewählt, dass man sich erst wieder nicht auskennt... danke auf jeden Fall, der Link war ganz gut, aber es ist einfach immer noch nicht klar.

Samuel296  06.11.2023, 21:57
@WeiserSatz

Hast du den Text nicht gelesen, wenn beide über 14 sind, also 16 und 30 ist über 14, deswegen OK.

WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 21:59
@Samuel296

Ja habe ich gelesen, aber das Beispiel mit 17 und 18 ist dumm, weil es die 3 Jahres-Unterschied Regel zu Erwachsenen gibt. Das weiß eh jeder. Warum können die nicht klar in den Text schreiben 27 und 15 zum Beispiel. Das regt mich so auf.

WeiserSatz 
Beitragsersteller
 06.11.2023, 22:19
@Samuel296

Danke auf jeden Fall, war trotzdem eine Hilfe.

Libertinaerer  07.11.2023, 02:55
@WeiserSatz
aber das Beispiel mit 17 und 18 ist dumm, weil es die 3 Jahres-Unterschied Regel zu Erwachsenen gibt.

So eine Regel gibt es nicht. In keinem deutschsprachigen Land.

In D und A dürfen Ü14 Sex miteinander haben, egal wie groß der Altersunterschied ist (allerdings gelten da zusätzlich in A ggf. 3 bis 4 Jahre Toleranz - also wenn Ü14 mit U14).

Nur in CH gibt es vor 16 eine strikte 3-Jahres-Regel (also z.B. 10 & 13 oder 13 & 16 ist erlaubt, 11 & 15 aber nicht). Da dürfen dann alle erst ab 16 miteinander - egal wie groß der Abstand ist.