Ist Sexting zwischen Erwachsenem und Jugendlichem (14-18) erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Nein 63%
Kommt darauf an 38%
Ja, immer (solange freiwillig und nicht weitergeleitet) 0%

4 Antworten

Kommt darauf an

Und zwar auf das jeweilige Land.

Und diese Antwort gilt halt für die Schweiz.

Dort ist Sexting im Art. 197 Abs. 8bis StGB geregelt:

"Straflos bleibt, wer von sich als minderjährige Person Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 herstellt, besitzt, konsumiert oder einer anderen Person mit deren Einwilligung zugänglich macht.

Die Person, der diese Gegenstände oder Vorführungen zugänglich gemacht werden, bleibt für Besitz und Konsum straflos, wenn:

a. sie dafür kein Entgelt leistet oder verspricht;
b. die Beteiligten sich persönlich kennen; und
c. die Beteiligten volljährig sind oder, sofern mindestens eine Person minderjährig ist, einen Altersunterschied von nicht mehr als drei Jahren aufweisen."

Sollte klar und deutlich sein, oder? Besonderer Knackpunkt: Die Beteiligten müssen sich persönlich kennen! Das schließt Zufallskontakte im Netz zumindest für Minderjährige aus.

Etwas strenger ist es, wenn der Netzpartner pornografische Aufnahmen von einem macht. Das ist im vorherigen Abs. 8 geregelt, aber nicht Sexting im aktiv betriebenen Sinne.

Für Deutschland und Österreich gilt hingegen eher(!) die Antwort:

[x] Ja, immer (solange freiwillig und nicht weitergeleitet)

Rechtliche Basis ist dafür in Deutschland die Ausnahmeregel im § 184c Abs. 4 StGB:

"[Die Verbotsregeln] sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."

Weniger kryptisch ist das entsprechende Gesetz in Österreich, der § 207a StGB. Hier stehen die Ausnahmeregeln ausführlich und leicht verständlich in den Abs. 9 und 10.

Generell gilt für alle drei Länder also: Nicht nur "Freiwilligkeit" und "keine Weiterleitung" sind zwingend, sondern es muss auch "unentgeltlich" sein (d.h. keine Bezahlung oder Geschenke für Bilder/Videos)!

Und wie findet ihr es moralisch?

"Moral" ist vollkommen beliebig und somit kein Kriterium für irgendwas. Die größten Verbrechen der Menschheit wurden und werden mit "Moral" begründet.

Aber ethisch gesehen ist Sexting einfach nur eine Ausdehnung menschlicher Sexualität auf moderne Kommunikationskanäle. Und das ist eigentlich selbstverständlich.

Ebenso selbstverständlich ist allerdings eine stärkere Regulierung durch Gesetze zum Schutz der Minderjährigen. Die zielen zum einen auf ein mögliches Abgleiten Minderjähriger in die Pornobranche (deswegen keine kommerzielle sondern nur unentgeltliche Nutzung) und zum anderen sollen die Minderjährigen die Kontrolle über ihre intimen Aufnahmen behalten (deswegen Aufnahmen nur mit ihrer Erlaubnis und ohne Weitergabe).

Wie oft ein Spagat zw. Schutzbedürfnis und nur allzu menschlichen Bedürfnissen.


AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 20:25

Hast du da auch Quellen, weil ich finde nirgends geschrieben dass es konkret erlaubt ist zwsichen Erwachsenen und Jugendlichen in D.

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Libertinaerer  04.07.2024, 01:02
@AngstFrage
Hast du da auch Quellen

? Ich habe alle Gesetze dazu verlinkt.

weil ich finde nirgends geschrieben dass es konkret erlaubt ist zwsichen Erwachsenen und Jugendlichen in D.

Gesetze beschreiben nicht, was "erlaubt" ist (DAS regelt allgemeingültig die Verfassung, hier: Art. 2 GG), sondern sie beschreiben, was verboten ist.

Mitunter ist es dann so formuliert, dass viel verboten ist (bzw. so ziemlich alles - das ist hier der Fall), und dann gibt es zusätzlich zu den Verbotsbestimmungen halt noch Ausnahmenregeln, unter welchen Bedingungen es dann doch nicht verboten ist.

Die Schweizer haben in ihren Ausnahmeregeln eine (fließende) Altersangabe: Wenn ein Volljähriger und ein Minderjähriger oder zwei Minderjährigen miteinander sexten, darf der Altersabstand 3 Jahre nicht überschreiten. D.h., z.B. 14 & 17 ist legal, enenso wie 16 & 19 und 17 & 20. 21 & 17 wäre verboten (4 Jahre Abstand) und 21 & 18 oder 41 & 18 wäre erlaubt (da keine Minderjährigen involviert sind).

Im deutschen und österreichichen Gesetz himgegen gibt es keine Altersangabe - außer, dass es sich bei mindestens einer Person um eine jugendliche Person handeln muss - sonst wäre es ja auch keine regulierte Jugendpornografie. ^^

Es gibt aber sonst keine Altersangabe, der man entnehmen könnte, dass die Verbotsbestimmungen wie Ausnahmeregeln nur für Menschen bestimmten Alters gelten.

Wenn etwas getan wird, was verboten, dann gilt das Verbot für ALLE - Jugendliche UND Volljährige bzw. Erwachsene.

Und sind die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verbot erfüllt, so gilt die Ausnahme ebenfalls für alle, die diese Bedingungen erfüllen.

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AngstFrage 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 01:09
@Libertinaerer
Und sind die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verbot erfüllt, so gilt die Ausnahme ebenfalls für alle, die diese Bedingungen erfüllen.

Du verstehst, dass solche Sätze schwer verständlich sind oder? ^^ Danke für die sonst sehr gute Antwort. Die deutsche Fassung von dem Link habe ich auch noch einigermaßen verstanden, die Schweizerregel sowieso, aber bei dem österreichischen Text verstehe ich nur noch Bahnhof, was soll dieses Juristengequatsche bedeuten? Ich sehe nur "ist zu bestrafen 5 Jahre blablabla" was sind das überhaupt für drakonische Strafen für einen Sexchat, Schwerverbrecher kommen mit weniger weg.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/207a

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Libertinaerer  04.07.2024, 01:45
@AngstFrage
Du verstehst, dass solche Sätze schwer verständlich sind oder? ^^

Nicht wirklich. Verglichen mit Gesetzestexten ist das "einfache Sprache". ^^

Aber ich gestehe: Jahrzehntelange Beschäftigung mit Rechtstexten, mögen mich etwas "versaut" haben ... ^^

Die deutsche Fassung von dem Link habe ich auch noch einigermaßen verstanden (...), aber bei dem österreichischen Text verstehe ich nur noch Bahnhof, was soll dieses Juristengequatsche bedeuten?

(Nicht nur) ich sehe es genau andersherum. Die deutsche Ausnahmeregel im Gesetzestext (Abs. 4) ist auf ein Minimum zusammengeschlampt, während die österreichische Ausnahmeregel im Gesetzestext (Abs. 9 und 10) genau beschreibt, was sie umfasst.

Das deutsche Gesetz lässt viele (eigentlich alle) Fragen offen (nach dem Motto: JuPo ist verboten, aber mit Einwilligung und ohne Kommerz irgendwie doch nicht) und trägt sehr zur Verunsicherung bei. Letztlich ist das, was ich dazu schrieb zwar gut herleitbar, aber definitiv wird es erst sein, wenn der BGH dazu Grundsatzurteile gefällt hat.

Das österreichische Pendant ist halt deutlich umfangreicher, aber das aus guten Gründen. Es beantwortet - zumindest für Juristen - mögliche Fragen aus aus einer möglichen Praxis, während ich beim deutschen Gesetz den Eindruck habe, es wäre von Leuten geschrieben worden, die überhaupt nicht wissen, was Sexting eigentlich ist!

"nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."?

Eng ausgelegt macht sich nur der Ersteller nicht strafbar. Das ist dann ggf. der Kameramann, aber nicht unbedingt die abgebildete jugendliche Person selbst.

Auch darf man Minderjährigen im Regelfall keine Pornografie zugänglich machen (§ 184 StGB). Eng ausgelegt würde das bedeuten, dass Jugendliche zwar Pornos drehen dürfen, sie dürften aber ggf. ihre eigenen Pornos nicht besitzen (ein erwachsener Kameramamm hingegen schon), und der Kameraman dürften ihnen diese Aufnahme von ihnen selbst ggf. nicht zeigen geschweige denn geben.

Das hat natürlich alles nichts, aber auch absolut rein gar nichts mit der Realität zu tun. Gemeint ist es so wie in Österreich. Aber Juristen müssen tief in die Expertenkiste greifen, um den deutschen Text tauglich für die Realität zu machen. Das geht zwar, ist aber eines Gesetzes nicht würdig.

Gutes Beispiel, wie man es NICHT macht.

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AngstFrage 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 01:54
@Libertinaerer
Eng ausgelegt würde das bedeuten, dass Jugendliche zwar Pornos drehen dürfen, sie dürften aber ggf. ihre eigenen Pornos nicht besitzen

Weißt du was, ich hab genug von Deutschland. Nach diesem Satz mach ich einfach was ich will, das macht doch alles keinen Sinn. Wenn ich 1 Jahr im Knast lande ist das wahrscheinlich besser verkraftbar als zu verstehen zu versuchen was dieser vollkommen unlogische Juristenblödsinn bedeuten soll. Du verstehst, dass das einfach keinen Sinn macht oder? Der eine darf drehen, aber nicht besitzen, der andere nicht besitzen, aber drehen. Die Justiz ist so am Leben vorbei echt... Das Internet gibt's seit 20 Jahren und die Justiz versteht nichtmal wie Schnelllebig und bedeutungslos unsere Zeit ist. Die wahre familiäre sexuelle Gewalt bleibt oft ungestraft aber hauptsache tausend Strafen auf Sexting. 13 jährige schauen Pornos selber, aber hauptsache ein anderer darf keinen Pornolink schicken. Komplett aus der Zeit gefallen.

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Libertinaerer  04.07.2024, 04:44
@AngstFrage
Du verstehst, dass das einfach keinen Sinn macht oder?

(seufz) Ja!

Ich hätte da noch so ein paar wüste Beispiele auf Lager. Nicht nur aus dem Sexualstrafrecht. ^^

Damit könnte ich locker einem humorigen Abend bestücken. ^^

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Nein

Offiziell handelt es sich hierbei um die Produktion und Verbreitung von Jugendpornografie


Libertinaerer  03.07.2024, 19:38
Offiziell handelt es sich hierbei um die Produktion (...) von Jugendpornografie

Und?

Die Herstellung von Kinderpornografie ist verboten. Die Herstellung von Jugendpornografie ist hingegen nur beschränkt.

PS: Nein, "Verbreitung" ist es nicht. Die ist auch verboten.

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Libertinaerer  03.07.2024, 19:42
@Libertinaerer

PPS: Was'n dummer Algorithmus! Da korrigiert man die falsche Antwort, die nach Relevanz sortiert ganz unten stand, und, schwups, steht die immer noch falsche aber nun korrigierte Antwort ganz oben. %-)

LOL

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Nein

Sexting zwischen einem Erwachsenen und einem Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht erlaubt. In allen drei Ländern ist der Besitz und die Verbreitung pornografischer Bilder von unter 18-Jährigen strafbar, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

Eine Ausnahme gibt es in Österreich: Dort ist das einvernehmliche Tauschen erotischer Bilder zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt.  In Deutschland und der Schweiz ist dies nicht geregelt.

Moralisch ist Sexting zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sehr problematisch, da es ein großes Machtgefälle gibt und die Jugendlichen leicht ausgenutzt werden können. Auch wenn die Jugendlichen einwilligen, fehlt ihnen oft noch die Reife, die Konsequenzen abzuschätzen. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier einen Schutzraum schafft.


AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:51

Woher hast du diese Information? Ich habe bislang gelesen, dass ab 14 alles erlaubt ist was Sexting betrifft, solange es einvernehmlich zwischen 2 Leuten geschieht.

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AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:55
@fembaau

Aber da steht doch bei "Saferinternet": Wenn beide Beteiligte mindestens 14 Jahre alt und damit einverstanden sind, dürfen sie sexuell aufreizende Bilder voneinander sowohl anfertigen als auch besitzen - ein Erwachsener ist auch über 14 Jahre alt.

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fembaau  03.07.2024, 14:00
@AngstFrage

Bitte auch die Anderen Quellen anschauen, meines Wissens nach ist damit aber immer bis 18 gemeint.

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AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 14:01
@fembaau
meines Wissens nach ist damit aber immer bis 18 gemeint.

Genauso diese Information, ob das so ist, fehlt mir eben. Ich finde sie nirgends. Wenn man Jugendliche meint, wieso steht das dann nicht drin sondern "Beteiligte"

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fembaau  03.07.2024, 14:02
@AngstFrage

Du kannst ja ansonsten in einer Anwaltskanzlei um Rechtsauskunft fragen.

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AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 14:03
@fembaau

Tatsächlich fällt mir nicht Geld aus dem Popo

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fembaau  03.07.2024, 14:04
@AngstFrage

Ich weiß nicht wie alt du bist aber in meinem Umfeld verfügt jeder 18 Jährige über eine gute Rechtsschutzversicherung

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Kommt darauf an

So lange es freiwillig und Ohne Bilder passiert, ja.


AngstFrage 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:54

Hast du eine Quelle dazu?

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