Ist man noch schulpflichtig in Niedersachsen, nach einem Fsj?

2 Antworten

du bist erwachsen, kannst also tun und lassen was du möchtest. such dir eine ausbildung oder einen vollzeitjob.

Die Dauer eines Ruhens der Schulpflicht wird angerechnet. (§ 70 NSchG) Die Schulpflicht dauert in Niedersachsen 12 Jahre und endet nicht mit der Volljährigkeit. (§ 65 NSchG)