Ist man noch schulpflichtig in Niedersachsen, nach einem Fsj?
Also, ich bin vergangenes Jahr nach der 11. Klasse von einem allgemeinem Gymnasium, auf ein berufliches gewechselt. Dort habe ich meine Schulpflicht für ein Jahr ruhen lassen, um ein Fsj im Kindergarten zu machen. Vergangenen Oktober bin ich 18 geworden und werde dieses Jahr 19. In Niedersachsen gibt es ja 13 Jahre und 12 Jahre Schulpflicht. Meine Frage ist nun: Bin ich jetzt noch schulpflichtig für ein Jahr, wenn ich aus dem Fsj komme?
2 Antworten
du bist erwachsen, kannst also tun und lassen was du möchtest. such dir eine ausbildung oder einen vollzeitjob.
Die Dauer eines Ruhens der Schulpflicht wird angerechnet. (§ 70 NSchG) Die Schulpflicht dauert in Niedersachsen 12 Jahre und endet nicht mit der Volljährigkeit. (§ 65 NSchG)