Ist es verboten sich nicht eingetragener Verein zu nennen?

2 Antworten

Wenn Du irgendwie am wirtschaftlichen Leben teilnimmst, dann entweder Du als natürliche Person oder in Form irgendeiner Personenvereinigung. Gemeinsam ist alle, dass Du für das was Du da machst auch voll einstehen muss.

Es gibt dann aber gewisse Vereinigungsformen, bei denen man die Haftung irgendwie eingrenzen kann. In diesem Fällen schreibt das Gesetz dann aber vor, dass der Name dieser Vereinigungsform Teil des Namens der Vereinigung wird.

Wenn Du mit Deinen Kumpels also einen Verein gründest, dann haftet jeder Kumpel mit seinem vollen Privatvermögen für jede Handlung des Vereines.

Lässt man den Verein dann eintragen wird die Haftung auf das Vermögen des Vereines verringert; als Hinweis auf die verringerte Haftung muss der Verein den Zusatz "eingetragener Verein" oder eben "e.V." tragen.

Würdest Du einem nichteingetragenen Verein den Zusatz "e.V." hinzufügen, dann würdest Du eine Haftungsbeschränkung vortäuschen die es gar nicht gibt. Das wäre eher zum Nachteil für Dich.

Das Kürzel "n.e.V." ist nicht gängig, man könnte als vorwerfen, dass es geeignet ist, über die Haftung des Vereines zu täuschen. Das ist aber nicht nachteilig, zumindest fällt mir kein Nachteil ein. Zudem würde man bei einer Prüfung schnell feststellen, dass es den Verein im Vereinsregister nicht gibt.

Es ist nicht verboten.

Es ist aber nicht ratsam.

Unter Umständen, z.B. wenn der Verein wirtschaftlich tätig ist, haften die Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins auch mit ihrem Privatvermögen. Dies gilt auch für das persönliche Handeln des Einzelnen. Der Einzelne haftet für sein Handeln und die Folgen, die daraus resultieren, mit seinem gesamten Vermögen. Dies wird als Handelndenhaftung (§54 Satz 2 BGB) bezeichnet. Die Haftung gilt dabei unabhängig davon, ob die Person ein Vorstandsmitglied ist bzw. das Recht zur Vertretung des Vereins besitzt oder nicht.

Nicht eingetragene Verein - Vorteile & Nachteile (deutsches-ehrenamt.de)