Ist es verboten?

2 Antworten

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird


Jusef663 
Beitragsersteller
 13.05.2023, 06:45

Blablabla

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Ist nicht nett, denke nachweise kann Dir das keiner.