Ist es Täuschung, wenn sich ein persönliches Vorstellungsgespräch als Massenveranstaltung entpuppt?
Ich hatte mal eine Einladung zu einem - laut Einladung - persönlichen Vorstellungsgespräch. Als ich den Betrieb betrat, warteten mehr als 10 andere Mitbewerber im Vorraum. Alle wurden dann in einen großen Raum gebeten und es wurde was zum Unternehmen und der Stelle erzählt. Anschließend wurden nach dem Lottoverfahren Leute ausgesiebt, in dem man sie im Schnitt 5 Minuten in einem Raum einzeln befragte. Persönlich war da so gut wie gar nichts! War das nicht arglistige Täuschung?
12 Antworten
Persönlich heißt nur, dass du selbst dort bist. Nicht, dass außer dir und dem Personaler sonst niemand kommt. Man kann auch persönlich zu einer Massenveranstaltung gehen.
Es ist eher so, dass deine Erwartungen und die Realität in diesem Falle sehr weit auseinanderklaffen. Deine Enttäuschung ist verständlich, aber rechtlich gesehen wurdest du nicht getäuscht.
Manchmal frage ich mich, wieso heutzutage so wild und vorschnell mit irigendwelchen Rechtsbegriffen um sich geworfen wird.
Inwiefern wurdest du denn arglistig getäuscht? Es gab ein persönliches Gespräch, dass dir das subjektiv nicht persönlich genug war, ist nicht ausreichend um von arglistiger Täuschung zu sprechen.
Zumal du ja keinerlei Verlust hattest..? Letztendlich hättest du an der Aktion ja nicht einmal teilnehmen müssen, wenn sie dir so widerstrebt hat. Es stand dir doch jederzeit frei zu gehen.
Ich habe dir das nicht verboten ;)
Ich frage mich eben nur wieso das der Fall ist, wenn gleichzeitig anscheinend so wenig Rechtsverständnis besteht. Aber natürlich kannst du von dir geben, was immer du möchtest.
Wenn die Bewerber einzeln befragt wurden, dann handelte es sich um ein persönliches Gespräch, auch wenn Du dir das vielleicht anders vorgestellt hast.
Selbst wenn es eine Täuschung gewesen wäre, was fängst Du damit an?
Das Recht kennt eine arglistige Täuschung dann, wenn du bei der Abgabe einer Willenserklärung getäuscht wirst.
Insofern macht deine Frage nicht all zu viel Sinn. Zusätzlich würde ich bei 10 Personen nicht von einer Massenveranstaltung sprechen.
Täuschung nicht. Jedes Unternehmen ist frei in seiner Entscheidung, wie es seine Leute aussuchen möchte. Da sind die Methoden schon sehr unterschiedlich. Manchmal wollen die Firmen auch schauen, wie Menschen miteinander interagieren und beobachten die Kandidaten in der Wartezeit.
Wenn es einem nicht passt, kann man gehen, aber weil man freiwillig dort ist, hat man keine Rechte auf dieses oder jenes oder dass etwas unterlassen werde solle.
Ich kann mit Begriffen um mich "werfen", wie ich will. Freie Meinungsäußerung und so. Schon mal gehört, ne?