ist es strafrechtlich relevant wenn man einen Schulserver kaputt macht?

11 Antworten

Tja, schlag der Schule doch vor, sich einen Informationssicherheitsbeauftragten zu besorgen, der ein funktionierendes ISMS auf die Beine stellt.

Dein kleiner Freund hat da nichts gehackt, er hat sich einfach durch paar Ordner durch geklickt, vermutlich vom Schulcomputer aus. Das habe ich in 9. Klasse auch geschafft. Und so ziemlich jeder andere in unserem "informatik kurs" - der aus word und excel bestand, auch.

Ansonsten, klar ist es Strafrechtlich Verfolgbar, sofern die Schule es auch beweisen kann.

Datenverlust ist nicht lustig. Vorallem in Deutschland, gibt es haufenweise Gesetze die Datenschutz wichtig machen. Die Schule trägt eine Mitschuld, so leichtfertig mit ihren System umzugehen, dass jeder Honk da was kaputt machen kann.

Falls es kein Fake ist und es sich wirklich so zugetragen hat, dann scheint dich das ehr zu amüsieren. Aber eigentlich kann man dich als Anstifterin für diese Tat bezeichnen. Die Frage ist also : Was passiert mit dir, wenn das rauskommt? Du bist auf jeden Fall mitschuldig.

"Ich finde es ja schon irgendwie lustig wie sicher die Server alle sind. Die Lehrer tun mir zum Teil fast leid weil ja allerhand wichtiges dort gespeichert war."

Lustig hin oder her, wo bleibt dein Rechtsbewußtsein? Kindlich und unreif.


Lisa20002 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 00:02

naja was soll daran schon so schlimm sein? Wäre ja nicht so dass er jemanden verprügelt hat oder sowas.

Ja wichtiges gespeichert ist auch relativ, es waren da sicher keine privaten bilder oder sowas dabei, ein paar Tests halt und aufgaben die wir über den Computer machen mussten, evtl noch das ein oder andere Referat, nichts wirklich wichtiges.

außerdem war hacken auch noch keine Straftat als der Computer gerade erfunden worden war

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sirigel  15.11.2018, 00:18
@Lisa20002

Bleibt kindlich und unreif und fehlende Einsicht. Der Vergleich mit verprügeln hinkt. Ich glaube, dass du die Tragweite nicht beurteilen kannst. Wenn das ja alles nicht so schlimm ist, dann steh doch dazu. Wirst dann ja sehen, was die Lehrer dazu sagen.

"Außerdem war hacken auch noch keine Straftat als der Computer gerade erfunden worden war"

Stimmt, aber wir sind ein paar Jahrzehnte weiter, auch in der Rechtsprechung. Aber du wirfst ja schon mit Paragraphen, hast also doch Schiß.

Ich lasses dabei. Du bist z.Zt. jedenfalls nicht einsichtig.

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Natürlich ist das völlig legal! Das ist überhaupt nicht schlimm. Die Straftatbestände Hacking usw. sind veraltert. Gibt es heute nicht mehr. Habt ihr Russen an der Schule? Der Verdacht fällt immer auf Putins Schergenhacker. ;-)


Knoerf  15.11.2018, 02:41

Wenn derjenige (zum Teil) Russe UND Autist ist so wie ich, dann kann es nur der gewesen sein. xD

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herrbytskevich  15.11.2018, 02:42
@Knoerf

Ich melde dich beim Regierungsjohnny! Du hast sicherlich sehr viel zu verbergen! XD

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herrbytskevich  15.11.2018, 02:53
@Knoerf

Regierungsjohnny ist eingeschaltet! Seehofer kommt morgen bei dir zu Besuch. XD

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Knoerf  15.11.2018, 03:03
@herrbytskevich

Gut wenn er so weit nach Niederösterreich reisen will gerne ich lade ihm dann zum Heurigen ein. :P

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Lisa20002 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 23:48

Ja haben wir tatsächlich einige ;)

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herrbytskevich  14.11.2018, 23:49
@Lisa20002

Der Verdacht wird zu erst auf die fallen! Sonst schick mal den Regierungsjohnny vorbei an deine Schule, der wird die Lehrer gehirnwaschen.

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Füße stillhalten und nichts machen. Es ist nur eine leere Drohung. Hätten sie einen Schuldigen gefunden, müssten sie nicht allen Schülern drohen. Problem wäre nur wenn dein Freund das auf einem Schulpc mit seinem eigenen Schulaccount machte, dann könnte man eventuell die Spuren zurückverfolgen aber ich denke dein Freund war nicht so blöd oder? ;)

Damals wie ich in die Handelsschule ging, installierte auch jemand diverse Spiele u.a. CS 1.6 auf allen Schul PCs und man wusste auch nie wirklich wer es war. Man ging davon aus es war ein Kumpel eines Schülers aber nachweisen konnte man ihm nie etwas. Es gab auch nie Konsequenzen für ihn. ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

§ 202a StGB
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


PWolff  14.11.2018, 23:59

Hier greifen eher §§ 303a und b StGB

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Lisa20002 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 23:50

und wie warhscheinlich ist es dass das aufkommt wenn er es war?

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ChrisCat1, UserMod Light  14.11.2018, 23:56
@Lisa20002

Die Warscheinlichkeit das rauskommt wer es war, hängt unter anderem damit zusammen wie schlau oder dumm er sich dabei angestellt hat, also ob er digitale Spuren hinterlassen hat die zu ihm führen oder nicht. Desweiteren ob ihn jemand verpetzt.

Ein ehemaliger Komilitone von mir hatte damals den Schulserver gehackt und die kommenden Klausuren kopiert. Resultat: Anzeige mit Geldstrafe und Schulverweis.

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Lisa20002 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 23:58
@ChrisCat1, UserMod Light

tests geleakt hat er jedenfalls schonmal, wieviel musste der da zahlen? viel mehr als ein paar hundert euro wohl nich toder?

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ChrisCat1, UserMod Light  15.11.2018, 00:01
@Lisa20002

Was er zahlen musste, wurde nicht öffentlich gemacht. Ich vermute aber das es sich im Bereich um ein paar hundert Euro gehandelt haben dürfte.

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