Ist es shirk wenn man buddha statuen verkauft?

5 Antworten

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Es ist nicht erlaubt, aber sicherlich kein Shirk.Es wäre Shirk, wenn du diese Statur anbetest oder auch als Gott ansiehst.

Schirk dürfte es nicht sein, nein. Aber Statuen gelten als haram und man soll keine haramen Sachen verkaufen, klicke hier.

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45

Ja, weil du damit andere unterstützt Allah Partner beizugesellen bzw. Partner neben Ihn stellst aber Allah ist der einzige Schöpfer. Du solltest Allah fürchten vor so einer Arbeit! Das ist eine Beleidigung gegen Allah und der Verdienst auch haram

Woher ich das weiß:Recherche

serpentbites  04.08.2023, 13:52

Was ist das für eine Religion, dessen Gott beleidigt sein kann. Das ist so lächerlich.

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verreisterNutzer  04.08.2023, 13:59
@serpentbites

Natürlich! Er hat alles erschaffen und dann ist man so undankbar und betet jemand anderen an sprich dankt Ihm nicht, sondern Statuen, die selber von Menschen gebaut und gesäubert werden müssen. Die es nicht verdient haben angebetet zu werden, sondern nur Gott selber

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As-salamu alaykum.

Sache die Haram sind, ist es nicht erlaubt zu verkaufen, weil sonst kriegst du unnötig Sünden. Und ja, es ist Shirk.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Tennis92927  04.08.2023, 23:00

Der Verkauf von Statuen ist verboten, weil er anderen hilft, Sünden zu begehen, aber er ist an und für sich kein Akt des Unglaubens, solange der Verkäufer dies nicht gutheißt und mit dem Unglauben unzufrieden ist

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Da Buddha kein Gott ist, dürfte das kein shirk (Beigesellung) sein.

Erlaubt ist das wohl aber trotzdem nicht, da der Buddhismus zu den "falschen Religionen" gehört und du diese nicht unterstützen oder gar verbreiten darfst.

Hier bei GF habe ich von Muslimen sogar schon die Aussage gelesen "wir dürfen andere Religionen nicht akzeptieren".