Ist es schon strafbar sich im Laden etwa versehentlich einzustecken?
Ich war gestern in einem Laden und habe mir ein Kosmetikprodukt genommen. Aus Gewohnheit habe ich es in meine Hosentasche gesteckt, obwohl ich es eigentlich gar nicht haben wollte. Nach ner Minute habe ich es gemerkt und wieder zurückgestellt. Kurz darauf kam ein Ladendetektiv auf mich zu und meinte ich hätte geklaut. Ich habe ihm das ganze erklärt. Er wollte es mir nicht glauben und hat mich durchsucht, womit ich auch kein Problem hatte.
Dann meinte er ,,Völlig egal, Sie hatten es in der Hosentasche, das reicht schon. Wir schauen uns jetzt die Videoaufnahmen an.‘‘
Ich sagte ihm, wenn er mich jetzt nicht sofort gehen lässt werde ich die Polizei wegen Freiheitsberaubung anrufen, der Firma mein Bahnticket für den Zug, den ich verpassen würde in Rechnung stellen (das war nen Bluff) und mich bei seinem Chef wegen Kunden-Schikanierung beschweren.
Dann hat er sich ein erzwungenes Lächeln aufgesetzt und meinte ich könne jetzt gehen.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist es schon strafbar sich ein Produkt im Laden in die Tasche zu stecken?
23 Antworten
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Also man kann eine Person bei Verdacht oder wenn es gesehen wurde halt durchsuchen, die Kleidung und Rucksack, Taschen der Detektiv oder Polizei wenn die Person den Laden verlassen wollte oder der Alarm losging und wenn was gefunden wird ist es halt der Beweis
im Laden kann man es anschauen und zurückstellen wenn man was einsteckt erregt das halt den Verdacht und der Detektiv kann beobachten ob man es wieder abgibt oder es doch rausschmuggeln will
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"Also man kann eine Person bei Verdacht oder wenn es gesehen wurde halt durchsuchen, die Kleidung und Rucksack, Taschen der Detektiv oder Polizei " NEIN niemand außer der Polizei hat irgendwas ohne Zustimmung des Betroffenen zu durchsuchen. Das ist Unsinn.
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Meines Wissens nach hättest Du den Laden mit dem Teil in der Hosentasche verlassen müssen, ohne dafür bezahlt zu haben. Dann wäre es Stehlen gewesen. Der Detektiv war immerhin aufmerksam. Und ich finde es nicht verkehrt, Dich zur Rede gestellt zu haben! Wie Du Dich ausredenmäßig da rauswindest, ist Deine Sache.
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Grundsaetzlich kann das sogar schon ein vollendeter Diebstahl sein undnicht nur ein Diebstahlsversuch. Schliesslich hat man den Artikel damit dem Zugriff des Eigentuemers entzogen.
Bei einem versehentlichen Einstecken mangelt es zwar an der fuer einen Diebstahl erforderlichen Zueignungsabsicht, ein Richter wird hier allerdings erst einmal davon ausgehen, dass eine solche durchaus bestanden hat. Es waere lebensfremd, wenn man annehmen wurde, jemand habe in einem Geschaeft einen dort zum Verkauf ausliegenden Artikel tatsaechlich aus Versehen eingesteckt.
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Warum sollte ein Richter eine Aneignungsabsicht annehmen wenn das Produkt offensichtlich nach feststellen des Fehlers ins Regal zurück gelegt wurde?
Wird schwer hier eine zuzueignungsabsicht zu unterstellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Erstmal haste dich verdächtig gemacht. Aber die Durchsuchung war gesetzwiedrig, das darf nur die Polizei.
Wenn der Ladendetektiv dir nicht glaubt muss er sie rufen und wenn sich herausstellt dass du nichts in den Taschen hast muss man dich gehn lassen.
Dass er das wusste sieht man an der Tatsache dass er dich gehn liess als du die Polizei erwähnt hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/maja0403/1568096601723_nmmslarge__126_0_768_768_1bd13ba946756314a538fae928a26cbf.jpg?v=1568096602000)
Dazu findest du hier interessante Aussagen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)