Ist es schon strafbar sich im Laden etwa versehentlich einzustecken?

23 Antworten

Also man kann eine Person bei Verdacht oder wenn es gesehen wurde halt durchsuchen, die Kleidung und Rucksack, Taschen der Detektiv oder Polizei wenn die Person den Laden verlassen wollte oder der Alarm losging und wenn was gefunden wird ist es halt der Beweis

im Laden kann man es anschauen und zurückstellen wenn man was einsteckt erregt das halt den Verdacht und der Detektiv kann beobachten ob man es wieder abgibt oder es doch rausschmuggeln will


ThisIsJustMeHH  28.09.2020, 14:18

"Also man kann eine Person bei Verdacht oder wenn es gesehen wurde halt durchsuchen, die Kleidung und Rucksack, Taschen der Detektiv oder Polizei " NEIN niemand außer der Polizei hat irgendwas ohne Zustimmung des Betroffenen zu durchsuchen. Das ist Unsinn.

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Oponn  28.09.2020, 11:34

Jemanden durchsuchen darf ohne Einverständnis desjenigen nur die Polizei.

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Meines Wissens nach hättest Du den Laden mit dem Teil in der Hosentasche verlassen müssen, ohne dafür bezahlt zu haben. Dann wäre es Stehlen gewesen. Der Detektiv war immerhin aufmerksam. Und ich finde es nicht verkehrt, Dich zur Rede gestellt zu haben! Wie Du Dich ausredenmäßig da rauswindest, ist Deine Sache.

Grundsaetzlich kann das sogar schon ein vollendeter Diebstahl sein undnicht nur ein Diebstahlsversuch. Schliesslich hat man den Artikel damit dem Zugriff des Eigentuemers entzogen.

Bei einem versehentlichen Einstecken mangelt es zwar an der fuer einen Diebstahl erforderlichen Zueignungsabsicht, ein Richter wird hier allerdings erst einmal davon ausgehen, dass eine solche durchaus bestanden hat. Es waere lebensfremd, wenn man annehmen wurde, jemand habe in einem Geschaeft einen dort zum Verkauf ausliegenden Artikel tatsaechlich aus Versehen eingesteckt.


ThisIsJustMeHH  28.09.2020, 14:16

Warum sollte ein Richter eine Aneignungsabsicht annehmen wenn das Produkt offensichtlich nach feststellen des Fehlers ins Regal zurück gelegt wurde?

Wird schwer hier eine zuzueignungsabsicht zu unterstellen.

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Erstmal haste dich verdächtig gemacht. Aber die Durchsuchung war gesetzwiedrig, das darf nur die Polizei.

Wenn der Ladendetektiv dir nicht glaubt muss er sie rufen und wenn sich herausstellt dass du nichts in den Taschen hast muss man dich gehn lassen.

Dass er das wusste sieht man an der Tatsache dass er dich gehn liess als du die Polizei erwähnt hast.