Ist es rechtlich erlaubt wenn eine Mutter heimlich die getragenen Slips ihrer minderjährigen Tochter im Internet verkauft?

5 Antworten

Zivilrechtlich ist erst mal die Frage, ob es die Slips der Tochter oder der Mutter sind.

Wenn die Mutter die Dinger gekauft hat, dann ist erst mal sie Eigentümer der Klamotten und sie darf sie auch verkaufen.

Irgendwann ist jede Unterwäsche abgetragen und ob die dann im Müll landet oder im Internet vercheckt wird ist doch egal.

Ich wüsste nicht, dass der Verkauf getragener Unterwäsche illegal ist. Klar, man könnte gesundheitliche Bedenken ins Spiel bringen, aber es wir ja wohl klar darauf hingewiesen, dass die Unterwäsche getragen und ungewaschen ist.

Falls die Dinger jedoch nie von der Tochter getragen wurden, dann könnte es irreführende Werbung sein.

Hallo realStephan,

wenn wir mal die Eigentumsverhältnisse außer Acht lassen ist das grds. eine Frage der Auslegung.

Wenn wir davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um die getragene Unterwäsche der minderjährigen Tochter handelt, dann würde ich diesen Kaufvertrag als Verstoß gegen die guten Sitten gem. § 138 I BGB ansehen, womit dieser nichtig wäre. Gibt aber sicher auch Juristen die bei der Auslegung zu einem anderen Ergebnis kommen.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

Nein, es handelt sich um den Eigentum der Tochter und deshalb darf die Mutter diese Slips auch nicht verkaufen.

An Deiner Stelle würde ich die Mutter auch nicht mehr damit belästigen...


realStephan 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 09:21

Es war umgekehrt. Die Mutter hat im Internet eine Verkaufsanzeige gemacht in der sie das selber angeboten hat. Ich bin natürlich nicht drauf eingegangen.

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schwarzwaldkarl  06.08.2018, 09:23
@realStephan

wenn man sich Deine Fragen anschaut, kann man diese Version eher nicht glauben...

Offensichtlich bist Du auf der Suche nach getragenen Slips...

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realStephan 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 09:25
@schwarzwaldkarl

Und genau deshalb bin ich auf dieses "Angebot" gestoßen.... Wie auch sonst?!

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schwarzwaldkarl  06.08.2018, 09:53
@realStephan

Keine Angst, ich kann 1 + 1 zusammen zählen, Du würdest auch nicht merken, wenn Dir die Mama eigene Slips schicken würde... ;-)

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Wenn sie die Teile selbst trägt und nur wegen eines möglicherweise höher zu erzielenden Verkaufspreises angibt, dass die von der Tochter getragen wurden und Du ihr das auch nachweisen kannst, dann kannst Du wegen arglistiger Täuschung den Kaufvertrag anfechten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schwarzwaldkarl  06.08.2018, 09:54

die entscheidende Frage ist hier dann schon, wie das unser Stephan beweisen möchte... ;-)

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realStephan 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 09:59
@schwarzwaldkarl

Man hätte also quasi ein Anrecht drauf dass die Tochter den Slip getragen hatte, welches man sogar gerichtlich durchsetzen könnte? Haha

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Nein, sie muss schon eine Gewerbe anmelden und Steuern abführen.