Ist es normal, wenn ein Trainer sich an seine Spielerinnen ranmacht?
Also in meinem Verein gibt es einen (männlich/18), der hat den Trainer-Job angefangen, um sich an eine (weiblich/ damals 12) ranzumachen. Er hat sich letztendlich doch an eine andere aus dem Team, das er trainiert, rangemacht und war dann mit ihr (damals war er 17 und sie 13) für 1 bis 2 Monate zusammen. Als sie dann nicht mehr zusammen waren, hat er sich nach kurzer Zeit an die nächste aus seinem Team (15) rangemacht, welche ihn aber abgelehnt hat. Zurzeit macht er sich an ie nächste aus dem Team (weiblich/12) ran.
Ist das normal? Findet ihr, das sollte Konsequenzen haben? (Viele wissen es, aber denen scheint es egal zu sein)
5 Antworten
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Hallo sdgfhsk,
betrachten wir eine menschliche Archaik als etwas Normales, so wäre es normal, wenn ein Mann, dem z.B. Mädchen einfach zugänglich sind, sich an diese Mädchen "heranmacht".
Wenn wir unterstellen, dass der Trainer seinen eigenen Bedürfnissen folgend, sich an ein Mädchen nach dem anderen so herangemacht hatte, dürfen wir schon von einem Missbrauch oder zumindest einem Ausnutzen sprechen. Da können wir sagen, dass die Abwesenheit solchen Ausnutzens oder Missbrauchs eine Normalität sei, die diese erstgenannte Normalität überlagert und hier zum No-Go macht.
Nichts spräche aber gegen eine große Nähe, die zwischen eine*r*m Trainer*in und den Sporter*innen möglich ist, so weit sie gemeinsam teilbar ist. Das scheint mir in dem von Dir geschilderten Fall in der "Sequenzialität" eher nicht der Fall zu sein. Vielmehr könnte er die Nähe, die da entsteht, für diese eigenen Bedürfnisse instrumentalisieren.
Da wären die Eltern gefragt, um einer möglichen Ausnutzung oder sogar eines Missbrauchs entgegenzuwirken: z.B. direkt mit dem Sportverein sprechen, das Gespräch auch mit den Kindern suchen und auf Ausnutzung und ggf. Missbrauch hinweisen und sensibilisieren, letztlich dem Trainer den Umgang mit dem Kind untersagen. Sollte da schon ein Missbrauch anhängig erscheinen, wäre auch eine Strafanzeige die Folge.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
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Hey,
das muss man sich im konkreten Fall ansehen. Zum Beispiel ob da sexuelle Handlungen stattfinden.
Wenn sie unter 14 ist, dann ist das nicht drin. Da eher aber sogar Trainer ist und die Kinder sogar Schutzbefohlene, geht das sowieso gar nicht.
Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind. Zudem muss ein Schutzverhältnis des Täters gegenüber dem Opfer bestehen. Das ist zum einen dann der Fall, wenn die Person seiner Fürsorge oder seiner Obhut untersteht (z.B. Eltern, Vormund, Betreuer). Des Weiteren liegt ein Schutzverhältnis vor, wenn die Person dem Hausstand des Täters angehört (z.B. Familienangehörige). Zudem besteht ein Schutzverhältnis auch dann, wenn die schutzbedürftige Person von dem Fürsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet worden ist.
Gut möglich, dass er sich strafbar macht. Aber "möglichst" heißt nicht sicher. Und unser Rechtssystem beruht nun mal darauf, dass man Beweise vorlegt.
Gruß
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Das kann strafrechtlich relevant werden:
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen(1) 1Wer sexuelle Handlungen
1.an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2.an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3.an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wiesel1978/1568040223384_nmmslarge__492_472_2319_2319_32abe0f875740f2ad140c4a79a7c54f4.jpg?v=1568040223000)
Ranmachen und rummachen sind 2 Dinge.
Aber man sollte dem Vereinsvorstand da schonmal etwas stecken.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wiesel1978/1568040223384_nmmslarge__492_472_2319_2319_32abe0f875740f2ad140c4a79a7c54f4.jpg?v=1568040223000)
Das ist aber erst einmal irrelevant. Solange es zu keinen Handlungen oder emotionalen Abhängigkeiten kommt.
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Für mich als Mutter wäre das keineswegs irrelevant; da machte ich einen riesen Terz; ich will da nicht warten, bis er sich an einem Kind vergreift
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dxrjia/1662922391178_nmmslarge__0_0_1732_1732_a548f8a4b18366d19a921e0cbb2d7060.jpg?v=1662922391000)
Nicht normal. Sollte Konsequenzen haben
Es geht hier bisher nicht um sexuelle Handlungen!