Ist es normal, dass das ganze Haus stark vibriert, wenn paar Meter weiter ein neues Haus errichtet wird und kann ich die Miete mindern?

5 Antworten

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Ist es normal, dass es bei mir im Haus derart vibriert, dass das Geschirr in den Schränken klirrt?

Ja. Zumindest in der ersten Bauphase des Aushubs bzw. der Setzung von Bohr- oder Rammpfählen in jedem Fall.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Lärmpegel zu laut wird?

Ja. bedenke allerdings, dass dein VM dafür nichts kann, und diese Minderung auch nicht beim Bauherrn geltend machen kann. Das hat der Gesetzgeber nämlich explizit nicht vorgesehen.

Ja, könntest du mindern.

Dein VM kann nichts dafür, dass nebenan gebaut wird. Wenn, dann müsstest du den Bauherrn um Schadensersatz verklagen.


FordPrefect  13.08.2024, 08:47

Das ist falsch. Selbstverständlich kann der Mieter die Miete mindern, wenn bestimmte Grenzwerte (Lärm) überschritten werden; dafür ist aber ein Bautagebuch als Lärmprotokoll zu führen. Der VM kann zwar dafür nichts, aber muss die Minderung akzeptieren, und erhält sie nicht erstattet vom Bauherrn. Ein Schadenersatz ist hier ebenfalls ausgeschlossen. Auf diesen Minderungen bleibt der VM sitzen.

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Incello  13.08.2024, 08:45

Nein, das ist falsch.

Eine Mietminderung setzt kein Verschulden des Vermieters voraus, es muss nur der Gebrauchswert der Wohnung verrmindert sein.,

Es ist komplett falsch.

Er könnte hier die Miete mindern und sein Vermieter müsste sich dann den Schadensersatz dafür beim Bauherren holen.

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Still  13.08.2024, 08:55
@Incello

Warum der Umweg über den VM, wenn es doch der Verursacher bekannt ist? Ferner kann der VM in keiner Weise Abhilfe schaffen.

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FordPrefect  13.08.2024, 09:03
@Still
Warum der Umweg über den VM,

Weil der Mieter mit dem VM einen Vertrag hat, nicht mit dem Bauherrn XYZ.

wenn es doch der Verursacher bekannt ist?

Das ist für die Minderungsansprüche des Mieters irrelevant.

Ferner kann der VM in keiner Weise Abhilfe schaffen.

Auch dies ist irrelevant.

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Die kannst Du allerhöchstens dann mindern, wenn Dein VM der Bauherr ist.

Ansonsten müßtest Du Dich an den Bauherrn wenden. Aber selbst dann wirst Du wohl nur etwas ausrichten können, wenn sich auf der Baustelle nicht an die Ruhezeiten (22:00 - 6:00 Uhr) gehalten wird.


FordPrefect  13.08.2024, 09:02

Auch das ist falsch. Die Mietsache ist gemindert, und es ist egal, wer der Verursacher ist. Adressat ist stets der VM, denn mit dem besteht schließlich der MV.

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dancefloor55  13.08.2024, 09:30
@FordPrefect

Also wenn mir der Staat eine Schnellstraße neben das Haus baut, dann herrscht ab da dann dauerhaft starker Autolärm. der Mieter kann dann dauerhaft die Miete kürzen und ich als Vermieter habe das Recht dann vom Staat dauerhaft meine fehlende Miete ersetzt zu bekommen?

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FordPrefect  13.08.2024, 09:34
@dancefloor55
Also wenn mir der Staat eine Schnellstraße neben das Haus baut, dann herrscht ab da dann dauerhaft starker Autolärm. der Mieter kann dann dauerhaft die Miete kürzen und ich als Vermieter habe das Recht dann vom Staat dauerhaft meine fehlende Miete ersetzt zu bekommen?

Nein, hast du nicht. Es ist genau so, wie beschrieben: Wenn du als Mieter einen Vertrag über eine Mietsache mit deinem VM hast, dann kannst du die Miete mindern, wenn die Nutzung der Wohnung entsprechend beeinträchtigt wird. Der VM hingegen hat niemanden, an die er diese Kosten (bzw. diese entgangene Einnahme) weitergeben kann, weil es hier keine Haftung und keinen Anspruch auf Schadenersatz gibt. Das ist schlicht unternehmerisches Risiko.

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